AHV- und BVG-Grenzwerte 2027: Lohnsoftware umstellen und den Januarlohn testen

Nach dieser Anleitung stellen Sie Ihre Lohnsoftware auf die Grenzwerte der Sozialversicherungen 2027 um und prüfen vor dem ersten Lohnlauf, welche Mitarbeitenden die Änderungen tatsächlich betreffen. Sie wissen, welche Werte schon feststehen, welche noch offen sind und wie Sie die Umstellung mit einem Testlohnlauf absichern.

Redaktion Vortrieb30. Oktober 202614 Min. Lesezeit

Illustration zum Artikel: AHV- und BVG-Grenzwerte 2027: Lohnsoftware umstellen und den Januarlohn testen

Der Vortrieb-Brief

Jeden Dienstag eine Anleitung, eine Vorlage, eine Zahl.

Abonnieren

Kostenlos zu dieser AnleitungVorlage (Excel), KI-Skill für Copilot, ChatGPT und Claude und die Checkliste als PDF, Excel, Word. Alles weiter unten im Artikel.
Zu den Downloads
Für wen
Payroll-Verantwortliche und Leitung Finanzen in KMU mit 10 bis 200 Mitarbeitenden sowie Treuhänderinnen und Treuhänder mit Lohnmandaten
Zeitbedarf
3 bis 5 Stunden verteilt auf November 2026 bis Januar 2027, davon 2 Stunden für Mitarbeitendenprüfung und Testlohnlauf
Rechtsgrundlage
Art. 2, 7, 8, 9 und 79c BVG, Art. 5 BVV 2, Art. 7 Abs. 1 BVV 3, AHVG und AHVV (Merkblatt 2.01), AVIG (Merkblatt 2.08), Art. 22 UVV, FamZG; Beschluss des Bundesrates vom 02.10.2026
Stand
Oktober 2026

Kurz gesagt

Der Bundesrat hat am 02.10.2026 die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2027 angepasst. Damit steigen in der beruflichen Vorsorge die Eintrittsschwelle von CHF 22’680 auf CHF 23’040 und der Koordinationsabzug von CHF 26’460 auf CHF 26’880. Der obere Grenzbetrag steigt auf CHF 92’160, der minimale koordinierte Lohn auf CHF 3’840. Daraus ergibt sich ein maximaler koordinierter Lohn von CHF 65’280. Der maximale Abzug für die Säule 3a steigt auf CHF 7’373 mit und CHF 36’864 ohne Pensionskasse. Für die Beitragssätze von AHV, IV, EO und ALV sowie für den UVG-Höchstbetrag von CHF 148’200 ist für 2027 keine Änderung publiziert. Der BVG-Mindestzins 2027 ist noch nicht beschlossen. Massgebend für Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug in der Software ist aber das Reglement Ihrer Pensionskasse. Prüfen Sie deshalb Mitarbeitende an der Eintrittsschwelle, Teilzeitkräfte, Erwerbstätige im Referenzalter sowie Jugendliche des Jahrgangs 2009 und fahren Sie einen Testlohnlauf für Januar 2027.

Die Fristen und Zahlen auf einen Blick

Position 2026 2027 Quelle
Maximale AHV-Altersrente pro Monat CHF 2’520 CHF 2’560 Bundesrat, 02.10.2026
Minimale AHV-Altersrente pro Monat CHF 1’260 CHF 1’280 Bundesrat, 02.10.2026
BVG-Eintrittsschwelle (Jahreslohn) CHF 22’680 CHF 23’040 Bundesrat, 02.10.2026
BVG-Koordinationsabzug CHF 26’460 CHF 26’880 Bundesrat, 02.10.2026
Oberer Grenzbetrag (max. versicherter Jahreslohn) CHF 90’720 CHF 92’160 Bundesrat, Übersicht Beträge 2027
Maximaler koordinierter Lohn CHF 64’260 CHF 65’280 (obere Limite minus Koordinationsabzug) Bundesrat, Übersicht Beträge 2027; BSV, Masszahlen
Minimaler koordinierter Lohn CHF 3’780 CHF 3’840 Bundesrat, Übersicht Beträge 2027
Max. versicherbarer Lohn (Art. 79c BVG) CHF 907’200 CHF 921’600 (zehnfache obere Limite) Bundesrat, Übersicht Beträge 2027; BSV, Masszahlen
BVG-Mindestzinssatz 1,25 % offen; BVG-Kommission empfiehlt 1,75 % BVG-Kommission, 31.08.2026
Säule 3a, mit Pensionskasse CHF 7’258 CHF 7’373 Bundesrat, Kanton Zürich, ZStB 31.1
Säule 3a, ohne Pensionskasse CHF 36’288 CHF 36’864 Bundesrat, Kanton Zürich, ZStB 31.1
AHV/IV/EO-Beitragssatz 10,6 % (je 5,3 %) keine Änderung publiziert; Merkblatt Stand 2027 noch ausstehend Merkblatt 2.01
ALV-Beitragssatz und Höchstbetrag 2,2 % bis CHF 148’200 keine Änderung publiziert Merkblatt 2.08
UVG-Höchstbetrag versicherter Verdienst CHF 148’200 CHF 148’200; UVV-Änderung per 01.01.2027 betrifft nur die freiwillige Versicherung BAG, UVV-Änderung
AHV-Freibetrag im Referenzalter CHF 1’400 pro Monat, CHF 16’800 pro Jahr keine Änderung publiziert Merkblatt 2.01
Referenzalter Frauen Jahrgang 1962: 64 Jahre und 6 Monate Jahrgang 1963: 64 Jahre und 9 Monate BSV, FAQ AHV 21
Familienzulagen, Mindestansätze Bund CHF 215 Kinder-, CHF 268 Ausbildungszulage pro Monat keine Änderung beschlossen; kantonale Ansätze prüfen BSV, Parlament, 19.06.2026
AHV-Lohndeklaration 2026 bis 30.01.2027 Merkblatt 2.01

Der maximale koordinierte Lohn ist die obere Limite des Jahreslohns minus Koordinationsabzug (CHF 92’160 minus CHF 26’880). Der maximal versicherbare Lohn ist nach Art. 79c BVG die zehnfache obere Limite. Beide Werte folgen direkt aus der amtlichen Übersicht «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2027».

Auf einen Blick

BVG-Grenzwerte 2027 und was bis wann zu tun ist

CHF 23’040BVG-Eintrittsschwelle 2027, bisher CHF 22’680
CHF 26’880Koordinationsabzug 2027, bisher CHF 26’460
CHF 65’280Maximaler koordinierter Lohn 2027, bisher CHF 64’260
CHF 7’373Säule 3a mit Pensionskasse, bisher CHF 7’258
  1. 02.10.2026Bundesrat beschliesstRenten und Grenzbeträge ab 2027
  2. Dezember 2026Update und StammdatenReglement, Schwellenfälle, Altersgrenzen
  3. 01.01.2027Neue Werte geltenJahrgang 2009 neu AHV-beitragspflichtig
  4. Januar 2027TestlohnlaufVor dem ersten Lohnlauf, Person für Person
  5. 30.01.2027Lohndeklaration 2026Samstag: Versand bis 29.01.2027
Quelle: Der Bundesrat, Medienmitteilung und Übersicht «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2027» vom 02.10.2026; Merkblatt 2.01 AHV/IV. Stand Oktober 2026.

01Klären Sie, wer welchen Wert in die Software bringt

Nicht jeder Grenzwert gehört in Ihre Verantwortung. Viele Lohnprogramme liefern die gesetzlichen Werte mit dem Jahresupdate. Andere Werte stammen aus Verträgen: Beitragssätze und Koordinationsabzug Ihrer Pensionskasse, Prämiensätze der Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Zulagen und Beitragssatz Ihrer Familienausgleichskasse.

Legen Sie eine Liste mit drei Spalten an: Wert, Lieferant (Softwareanbieter, Pensionskasse, Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse, Versicherer), Termin. Fragen Sie den Softwareanbieter schriftlich:

  • Welche Werte 2027 bringt das Update automatisch mit?
  • Ab welchem Datum ist das Update verfügbar?
  • Berechnet die Software den koordinierten Lohn selbst oder übernimmt sie ihn von der Pensionskasse?

Merkblätter der Informationsstelle AHV/IV mit Stand 1. Januar 2027 waren am 26.10.2026 noch nicht publiziert. Die Quellensteuer ist ein eigenes Thema mit eigenen Tarifdateien. Dafür gibt es die Anleitung Quellensteuer 2027 in der Lohnsoftware umstellen.

Beispiel (fiktive Beispiel AG, 48 Mitarbeitende, Sitz Kanton Zürich): Der Anbieter bestätigt am 13.11.2026 das Update für den 07.12.2026. Er liefert AHV-, ALV- und BVG-Grenzwerte. Die BVG-Beitragssätze und den Koordinationsabzug nach Reglement erfasst die Payroll-Leiterin selbst.

02Übernehmen Sie die BVG-Werte aus dem Reglement, nicht aus dem Gesetz

Das BVG regelt nur die Mindestvorsorge. Laut BSV können Vorsorgeeinrichtungen je nach Beschäftigungsgrad einen geringeren Koordinationsabzug festsetzen oder den gesamten Lohn versichern. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Für Ihre Lohnsoftware heisst das: Die CHF 26’880 gelten nur, wenn Ihr Reglement den gesetzlichen Koordinationsabzug übernimmt.

Fordern Sie bei Ihrer Pensionskasse für 2027 an:

  • Reglement oder Planbeschreibung mit Stand 1. Januar 2027
  • Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug laut Plan, auch für Teilzeit
  • Beitragssätze nach Alter oder Kategorie
  • das gewünschte Verfahren für die Lohnmeldung 2027

Häufige Varianten sind ein fester Abzug nach BVG, ein Abzug proportional zum Beschäftigungsgrad oder gar kein Abzug. Tragen Sie die Variante Ihres Plans in die Software ein. Ist der Koordinationsabzug im Reglement als fester Frankenbetrag festgeschrieben, kann er 2027 auch unverändert bleiben. Das klärt nur die Pensionskasse.

Beispiel: Der Plan der Beispiel AG kürzt den Koordinationsabzug proportional zum Beschäftigungsgrad. Bei einem Pensum von 40 % beträgt er 2027 CHF 10’752 (40 % von CHF 26’880), nicht CHF 26’880.

Gesetz oder Reglement

Koordinationsabzug 2027 bei einem Pensum von 40 %

Variante A · BVG-Minimum

CHF 26’880

  • Gleicher Abzug für jedes Pensum
  • Gilt nur, wenn das Reglement ihn übernimmt
vs

Variante B · Reglement proportional

CHF 10’752

  • 40 % von CHF 26’880
  • Massgebend, wenn der Plan es so vorsieht
Quelle: BSV, FAQ Teilzeit und berufliche Vorsorge (Stand 1.1.2026); Der Bundesrat, 02.10.2026. Beispiel der Redaktion, fiktive Werte.

03Prüfen Sie alle Mitarbeitenden an der Eintrittsschwelle

Die höhere Eintrittsschwelle betrifft Mitarbeitende mit einem Jahreslohn knapp darüber. Folgt Ihr Plan der gesetzlichen Schwelle, ist 2027 nur noch obligatorisch versichert, wer mehr als CHF 23’040 im Jahr verdient. Rechnerisch sind das CHF 1’920 pro Monat.

Filtern Sie in der Software alle Personen mit einem Jahreslohn 2027 über CHF 22’680 bis und mit CHF 23’040. Bei ihnen fällt die BVG-Pflicht weg, wenn der Lohn nicht steigt. Prüfen Sie auch umgekehrt: Wer 2027 eine Lohnerhöhung über die Schwelle erhält, wird neu versicherungspflichtig. Nicht obligatorisch versichert sind laut Merkblatt 6.06 unter anderem Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten.

Informieren Sie Betroffene vor dem ersten Lohnlauf. Ein Wegfall der Versicherung verändert den Nettolohn und den Risikoschutz. Klären Sie mit der Pensionskasse, ob der Plan eine tiefere Schwelle oder eine freiwillige Weiterversicherung vorsieht.

Beispiel: Eine Mitarbeiterin im Verkauf verdient 2026 wie 2027 CHF 22’900. 2026 war sie mit dem minimalen koordinierten Lohn von CHF 3’780 versichert. 2027 liegt ihr Lohn unter CHF 23’040. Nach BVG-Minimum entfällt die Pflicht. Die Payroll-Leiterin klärt mit der Pensionskasse, was der Plan der Beispiel AG vorsieht.

04Rechnen Sie den koordinierten Lohn 2027 neu

Nach BVG-Minimum ist der koordinierte Lohn der Jahreslohn bis zum oberen Grenzbetrag, abzüglich Koordinationsabzug, mindestens aber der minimale koordinierte Lohn. Für 2027 heisst das: Jahreslohn bis höchstens CHF 92’160, minus CHF 26’880, mindestens CHF 3’840. Der höchste koordinierte Lohn nach BVG beträgt CHF 65’280.

Drei Fälle reichen für die Kontrolle:

Jahreslohn (2026 und 2027 gleich) Koordinierter Lohn 2026 Koordinierter Lohn 2027
CHF 24’500 CHF 3’780 (Minimum) CHF 3’840 (Minimum)
CHF 60’000 CHF 33’540 CHF 33’120
CHF 100’000 CHF 64’260 (Maximum) CHF 65’280 (Maximum)

Bei unverändertem Lohn sinkt der koordinierte Lohn im mittleren Bereich um CHF 420, weil der Koordinationsabzug steigt. Am oberen Ende steigt er um CHF 1’020. Die Beiträge ändern sich entsprechend, auch ohne Lohnänderung.

Rechnen Sie den koordinierten Lohn mit dem Lohn 2027, also inklusive Lohnerhöhungen per 1. Januar. Übernimmt die Pensionskasse die Berechnung, vergleichen Sie ihre Werte mit Ihrer eigenen Kontrollrechnung.

Beispiel: Ein Sachbearbeiter verdient 2026 und 2027 CHF 60’000. Sein koordinierter Lohn sinkt von CHF 33’540 (60’000 minus 26’460) auf CHF 33’120 (60’000 minus 26’880).

Rechenbeispiel

Koordinierter Lohn 2027 bei unverändertem Lohn

Jahreslohn 2026 und 2027CHF 60’000
Koordinationsabzug 2027 abziehenCHF 26’880
Koordinierter Lohn 2027CHF 33’120
Zum Vergleich 2026 (Abzug CHF 26’460), CHF 420 höherCHF 33’540
Beispiel der Redaktion, fiktive Werte. Grenzwerte: Der Bundesrat, Medienmitteilung vom 02.10.2026.

05Prüfen Sie AHV, ALV und die Altersgrenzen

Für die Beitragssätze von AHV, IV und EO (zusammen 10,6 %, je 5,3 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmende) und der ALV (2,2 % bis CHF 148’200) ist für 2027 keine Änderung publiziert. Das Parlament hat am 19.06.2026 beschlossen, die 13. AHV-Rente teilweise über eine höhere Mehrwertsteuer frühestens ab 2028 zu finanzieren, nicht über höhere Lohnabzüge. Darüber stimmen Volk und Stände am 29.11.2026 ab. Ändern Sie die Sätze erst, wenn die Ausgleichskasse oder ein Merkblatt mit Stand 2027 etwas anderes nennt.

Wichtiger sind drei Personengruppen:

  • Jugendliche: Beitragspflichtig ist man ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Lernende des Jahrgangs 2009 zahlen ab 01.01.2027 AHV-Beiträge.
  • Frauen an der Rentenschwelle: Für den Jahrgang 1963 liegt das Referenzalter bei 64 Jahren und 9 Monaten. Der AHV-Freibetrag gilt anteilig ab dem Monat nach Erreichen des Referenzalters. ALV-Beiträge entfallen ab Ende des Monats, in dem das Referenzalter erreicht ist.
  • Erwerbstätige im Referenzalter: Der Freibetrag beträgt CHF 1’400 pro Monat und gilt pro Arbeitsverhältnis. Wer darauf verzichten will, muss das spätestens bei der Auszahlung des ersten Lohns jedes Folgejahres mitteilen. Holen Sie die Verzichtserklärung für 2027 also vor dem Januarlohn ein.

Beispiel: Eine Mitarbeiterin mit Geburtsdatum 10.02.1963 erreicht das Referenzalter am 10.11.2027. Ab dem Dezemberlohn 2027 gelten Freibetrag und ALV-Befreiung.

06Fahren Sie einen Testlohnlauf für Januar 2027

Rechnen Sie den Januarlohn 2027 als Simulation, nachdem Update und Stammdaten erfasst sind. Vergleichen Sie ihn mit dem Dezemberlohn 2026 Person für Person. Jede Abweichung braucht einen Grund: Lohnerhöhung, neuer Koordinationsabzug, Wegfall der BVG-Pflicht, Altersgrenze.

Wählen Sie Stichproben, die je eine Regel prüfen:

  1. eine Person mit Lohn über CHF 22’680 bis und mit CHF 23’040
  2. eine Teilzeitkraft mit proportionalem Koordinationsabzug
  3. eine Person über dem oberen Grenzbetrag von CHF 92’160
  4. eine Person mit Lohn über CHF 148’200 (ALV und UVG plafoniert)
  5. eine Person im Referenzalter mit und eine ohne Verzicht auf den Freibetrag
  6. eine lernende Person des Jahrgangs 2009

Prüfen Sie auch, ob die Software den Jahreswechsel richtig abgrenzt: Nachzahlungen für 2026, die erst im Januar 2027 ausbezahlt werden, und Kumulierungen über das Jahr, etwa beim ALV-Höchstbetrag.

Beispiel: Im Testlauf zieht die Software einem 67-jährigen Mitarbeiter mit CHF 2’500 Monatslohn AHV/IV/EO auf dem ganzen Lohn ab. Richtig wären 5,3 % auf CHF 1’100, also CHF 58.30, weil kein Verzicht auf den Freibetrag vorliegt. Ursache: Das Kennzeichen Freibetrag fehlte in den Stammdaten.

Testlohnlauf

Sechs Stichproben, die je eine Regel prüfen

SchwelleLohn über CHF 22’680 bis 23’040Bei gleichem Lohn entfällt 2027 die Pflicht nach BVG-Minimum.
TeilzeitAbzug laut ReglementProportionaler Koordinationsabzug statt CHF 26’880 für alle.
ObergrenzeLohn über CHF 92’160Koordinierter Lohn nach BVG höchstens CHF 65’280.
PlafondLohn über CHF 148’200ALV und UVG nur bis zum Höchstbetrag.
ReferenzalterFreibetrag CHF 1’400Mit und ohne Verzicht prüfen; Verzicht gilt pro Jahr.
Jahrgang 2009Neu AHV-pflichtigBeiträge ab dem Januarlohn 2027.
Quelle: Merkblätter 2.01 und 2.08 AHV/IV; Der Bundesrat, 02.10.2026. Auswahl der Redaktion.

07Schliessen Sie 2026 ab und melden Sie die Löhne 2027

Die AHV-Lohndeklaration 2026 muss spätestens am 30.01.2027 bei der Ausgleichskasse sein. Dieser Tag ist ein Samstag; planen Sie den Versand bis Freitag, 29.01.2027. Eine Differenzrechnung der Ausgleichskasse ist innert 30 Tagen zu bezahlen.

Ändert sich Ihre Lohnsumme 2027 wesentlich, müssen Sie die Ausgleichskasse informieren, damit die Akontobeiträge stimmen. Melden Sie der Pensionskasse die Löhne 2027 im verlangten Verfahren, meist mit den Lohnerhöhungen per 1. Januar.

Zwei Werte tragen Sie nach, sobald sie feststehen: den BVG-Mindestzinssatz 2027, über den der Bundesrat entscheidet, und allfällige neue Ansätze Ihrer Familienausgleichskasse. Die Mindestansätze des Bundes für Familienzulagen (CHF 215 und CHF 268 pro Monat): Eine Änderung für 2027 ist nicht beschlossen. Eine Erhöhung auf CHF 250 und CHF 300 ist im Parlament hängig; die Frist wurde bis zur Sommersession 2028 verlängert. Kantone können höhere Ansätze vorsehen.

Wer Mitarbeitende bei der Säule 3a unterstützt, kommuniziert die neuen Höchstbeträge: CHF 7’373 mit und CHF 36’864 ohne Pensionskasse.

Beispiel: Die Beispiel AG übermittelt die Lohndeklaration 2026 am 22.01.2027 und meldet der Pensionskasse die Löhne 2027 am 15.01.2027.

Vorlage und KI-Skill zur Anleitung

XLSX

Jahreswechsel Lohn 2027

Die Excel-Checkliste stellt die Grenzwerte 2026 und 2027 gegenüber, prüft pro Mitarbeitenden BVG-Pflicht, koordinierten Lohn und Altersgrenzen und rechnet Sollwerte für den Testlohnlauf im Januar.

Kostenlos herunterladen

SKILL

KI-Skill

Der KI-Skill prüft Ihre anonymisierte Mitarbeitendenliste auf Schwellenfälle, koordinierten Lohn und Altersgrenzen und erstellt einen Massnahmenplan bis zum Januarlohn 2027. Für Microsoft 365 Copilot, ChatGPT und Claude.

Skill herunterladen

Alles zur Vorlage auf einer Seite: Inhalt, Anleitung und häufige Fragen →

Checkliste

  • Softwareanbieter hat Update-Termin und gelieferte Werte 2027 schriftlich bestätigt
  • Grenzwerte 2027 mit der Übersicht des Bundesrates vom 02.10.2026 abgeglichen
  • Reglement 2027 der Pensionskasse liegt vor, Variante des Koordinationsabzugs erfasst
  • Mitarbeitende mit Jahreslohn über CHF 22’680 bis und mit CHF 23’040 geprüft und informiert
  • Koordinierte Löhne 2027 mit Kontrollrechnung verglichen
  • Jahrgang 2009 auf AHV-Beitragspflicht ab 01.01.2027 umgestellt
  • Frauen Jahrgang 1963 mit Datum Referenzalter erfasst, Freibetrag und ALV-Ende terminiert
  • Verzicht auf den Rentnerfreibetrag für 2027 vor dem Januarlohn eingeholt
  • Testlohnlauf Januar 2027 mit sechs Stichproben geprüft und Abweichungen begründet
  • AHV-Lohndeklaration 2026 bis 29.01.2027 übermittelt
  • Lohnmeldung 2027 an die Pensionskasse erledigt, wesentliche Änderung der Lohnsumme der Ausgleichskasse gemeldet
  • BVG-Mindestzins 2027 und kantonale Familienzulagen nach Publikation nachgetragen

Häufige Fehler

Gesetzeswert statt Reglement. Die Software rechnet mit CHF 26’880, obwohl der Plan einen proportionalen oder gar keinen Koordinationsabzug vorsieht. Die Beiträge stimmen dann bei allen Teilzeitkräften nicht.

Schwellenfälle übersehen. Wer knapp über CHF 22’680 verdient, bleibt im System versichert, weil niemand die Stammdaten prüft. Oder eine Lohnerhöhung über die Schwelle löst keine Anmeldung aus.

Werte vorschnell ändern. Wer AHV- oder ALV-Sätze aus Medienberichten anpasst, rechnet falsch. Massgebend sind Ausgleichskasse und Merkblätter.

Freibetrag ohne Jahresbezug. Der Verzicht auf den Rentnerfreibetrag gilt nicht automatisch weiter. Er ist spätestens mit dem ersten Lohn jedes Jahres mitzuteilen.

Kein Vergleich Dezember gegen Januar. Ohne Personenvergleich fallen Fehler erst bei Reklamationen oder bei der Revision der Ausgleichskasse auf.

Wann Sie Fachleute beiziehen

Bei Plänen mit mehreren Kategorien, bei Mitarbeitenden mit mehreren Arbeitgebern oder bei unklarer Unterstellung nach dem Referenzalter fragen Sie die Pensionskasse. Fragen zu Beitragspflicht, Freibetrag und Akontobeiträgen klärt Ihre Ausgleichskasse. Für Familienzulagen ist die kantonale Familienausgleichskasse zuständig. Haben Sie Lohnmandate in mehreren Kantonen oder sind über mehrere Monate falsche Abzüge entstanden, ziehen Sie eine Treuhänderin oder einen Treuhänder mit Payroll-Erfahrung bei. Technische Fragen zu Update und Parametern beantwortet der Softwareanbieter.

Häufige Fragen

Der Koordinationsabzug nach BVG beträgt ab 1. Januar 2027 CHF 26’880, bisher CHF 26’460. Das hat der Bundesrat am 02.10.2026 beschlossen. Er gilt für die obligatorische Mindestvorsorge. Ihre Pensionskasse kann im Reglement einen tieferen Abzug, etwa proportional zum Beschäftigungsgrad, oder gar keinen Abzug vorsehen. Massgebend für die Lohnsoftware ist deshalb das Reglement.

Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn über CHF 23’040, bisher CHF 22’680. Rechnerisch entspricht das CHF 1’920 pro Monat. Pensionskassen können eine tiefere Schwelle vorsehen. Nicht obligatorisch versichert sind unter anderem Personen mit einem befristeten Vertrag von höchstens drei Monaten.

Mit Pensionskasse können Erwerbstätige 2027 höchstens CHF 7’373 abziehen, bisher CHF 7’258. Ohne Pensionskasse sind es 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’864, bisher CHF 36’288. Quellen: Bundesrat, 02.10.2026; Zürcher Steuerbuch ZStB 31.1.

Für 2027 ist keine Änderung publiziert. Bis Ende 2026 gelten 10,6 % für AHV, IV und EO, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden getragen, sowie 2,2 % ALV bis CHF 148’200. Die 13. AHV-Rente soll laut Parlamentsbeschluss vom 19.06.2026 teilweise über eine höhere Mehrwertsteuer frühestens ab 2028 finanziert werden, nicht über Lohnbeiträge. Die Volksabstimmung ist am 29.11.2026. Prüfen Sie die Merkblätter mit Stand 2027, sobald sie erscheinen.

Er ist noch nicht festgelegt (Stand 29.10.2026). 2026 beträgt er 1,25 %. Die Eidgenössische BVG-Kommission empfiehlt für 2027 eine Erhöhung auf 1,75 %. Den Entscheid trifft der Bundesrat. Für die Lohnabrechnung selbst ist der Mindestzins nicht nötig; er betrifft die Verzinsung der Altersguthaben bei der Pensionskasse.

Quellen

  1. Medienmitteilung «AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2027 angepasst» vom 02.10.2026 (inkl. Übersicht «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2027», PDF: https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/10/01/d5ae6485-584b-4504-88f3-1c97761a8cb3.pdf). Der Bundesrat. https://www.admin.ch/de/newnsb/BqB41FVYi5FB (abgerufen 26.10.2026)
  2. Dieselbe Mitteilung auf der Website des BSV. https://www.bsv.admin.ch/de/newnsb/BqB41FVYi5FB (abgerufen 26.10.2026)
  3. Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2025/2026. Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. https://www.bsv.admin.ch/dam/de/sd-web/GZplHByBJoFc/Internet_Masszahlenarticles_25_26_d.pdf (abgerufen 26.10.2026)
  4. Wichtige Masszahlen der beruflichen Vorsorge seit 1985. BSV. https://www.bsv.admin.ch/dam/de/sd-web/3jZGqTLgADbl/BPP_Zahlen_85_2026.pdf (abgerufen 26.10.2026)
  5. Ich arbeite Teilzeit. Bin ich der beruflichen Vorsorge versichert? BSV, FAQ. https://faq.bsv.admin.ch/de/berufliche-vorsorge-und-3-saeule/ich-arbeite-teilzeit-bin-ich-der-beruflichen-vorsorge-versichert (abgerufen 26.10.2026)
  6. Medienmitteilung «BVG-Kommission empfiehlt höheren Mindestzinssatz» vom 31.08.2026. Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge. https://www.admin.ch/de/newnsb/0OLsO33MmzIC (abgerufen 26.10.2026)
  7. Merkblatt 2.01 Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO, Stand 1. Januar 2026. Informationsstelle AHV/IV. https://ahv-iv.ch/p/2.01.d (abgerufen 26.10.2026)
  8. Merkblatt 2.08 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, Stand 1. Januar 2025. Informationsstelle AHV/IV. https://www.ahv-iv.ch/p/2.08.d (abgerufen 26.10.2026)
  9. Merkblatt 6.06 Obligatorische berufliche Vorsorge, Stand 1. Januar 2025. Informationsstelle AHV/IV. https://ahv-iv.ch/p/6.06.d (abgerufen 26.10.2026)
  10. Merkblätter, Rubrik «Jährliche Neuerungen». Informationsstelle AHV/IV. https://www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter/Jährliche-Neuerungen (abgerufen 26.10.2026)
  11. Wie wird das Frauenrentenalter erhöht? BSV, FAQ Reform AHV 21. https://faq.bsv.admin.ch/de/reform-ahv-21/wie-wird-das-frauenrentenalter-erhoeht (abgerufen 26.10.2026)
  12. Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV). Bundesamt für Gesundheit BAG. https://www.bag.admin.ch/de/aenderung-der-verordnung-ueber-die-unfallversicherung-uvv (abgerufen 26.10.2026)
  13. Zulagen für Familien. BSV. https://www.bsv.admin.ch/de/zulagen-fuer-familien (abgerufen 26.10.2026)
  14. Meldung zur Erhöhung der Familienzulagen (Fristverlängerung) vom 19.06.2026. Parlamentsdienste. https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2026/20260619085113147194158159026_bsd037.aspx (abgerufen 26.10.2026)
  15. Meldung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente vom 19.06.2026. Parlamentsdienste. https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2026/20260619094409246194158159026_bsd047.aspx (abgerufen 26.10.2026); Abstimmung vom 29.11.2026: https://www.admin.ch/de/ahv-zusatzfinanzierung (abgerufen 26.10.2026)
  16. Merkblatt ZStB 31.1 zur steuerlichen Abzugsberechtigung für Beiträge an die Säule 3a, gültig ab 1. Januar 2027. Kanton Zürich, Kantonales Steueramt. https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/treuhaender/steuerbuch/steuerbuch-definition/zstb-31-1.html (abgerufen 26.10.2026)
  17. StP 34 Nr. 16 Abzugsberechtigte Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge. Kanton Thurgau, Steuerverwaltung. https://steuerpraxis.tg.ch/steuerpraxis/2026-09/stp-34-nr-16-abzugsberechtigte-beitrage-an-die-gebundene-selbstvorsorge (abgerufen 26.10.2026)

Weiterlesen