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Jahreswechsel Lohn 2027: Checkliste AHV- und BVG-Grenzwerte (Excel)
Die Excel-Checkliste stellt die Grenzwerte 2026 und 2027 gegenüber, prüft pro Mitarbeitenden BVG-Pflicht, koordinierten Lohn und Altersgrenzen und rechnet Sollwerte für den Testlohnlauf im Januar. Sie richtet sich an Payroll-Verantwortliche, die Leitung Finanzen sowie Treuhänderinnen und Treuhänder mit Lohnmandaten in Schweizer KMU.
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Excel-Vorlage
Stand Oktober 2026 · Grundlage: Bundesratsbeschluss vom 02.10.2026, BVG, Merkblätter 2.01 und 2.08 AHV/IV · kostenlos, ohne Anmeldung
KI-Skill
Der KI-Skill prüft Ihre anonymisierte Mitarbeitendenliste auf Schwellenfälle, koordinierten Lohn und Altersgrenzen und erstellt einen Massnahmenplan bis zum Januarlohn 2027. Für Microsoft 365 Copilot, ChatGPT und Claude.
Was in der Vorlage steckt
So setzen Sie die Vorlage ein
- Grenzwerte abgleichen. Vergleichen Sie die Werte 2027 mit der Übersicht des Bundesrates und setzen Sie den Status. Den BVG-Mindestzins tragen Sie nach, sobald er beschlossen ist.
- Reglement erfassen. Wählen Sie im Blatt Einstellungen die Variante des Koordinationsabzugs aus dem Reglement Ihrer Pensionskasse und prüfen Sie die Eintrittsschwelle des Plans.
- Mitarbeitende prüfen. Erfassen Sie Geburtsdatum, Pensum und Jahreslohn 2026 und 2027. Die Vorlage zeigt, bei wem die BVG-Pflicht wegfällt oder neu entsteht und wer eine Altersgrenze erreicht.
- Testlohnlauf auswerten. Tragen Sie die Abzüge und den koordinierten Lohn aus der Simulation des Januarlohns ein. Differenzen über der Toleranz werden markiert.
- Abschliessen und melden. Arbeiten Sie die Aufgaben bis zur Freigabe ab und reichen Sie die AHV-Lohndeklaration 2026 vor dem 30.01.2027 ein.
Häufige Fehler
- Die Software rechnet mit dem BVG-Koordinationsabzug von CHF 26’880, obwohl das Reglement einen proportionalen oder gar keinen Abzug vorsieht.
- Mitarbeitende mit einem Jahreslohn zwischen CHF 22’680 und CHF 23’040 bleiben versichert, obwohl die BVG-Pflicht nach Minimum wegfällt.
- Der Verzicht auf den Rentnerfreibetrag wird nicht jedes Jahr neu eingeholt; er ist spätestens mit dem ersten Lohn des Jahres mitzuteilen.
Grundlage und Stand
Die Vorlage stützt sich auf den Beschluss des Bundesrates vom 02.10.2026 zu Renten und BVG-Grenzbeträgen ab 1.1.2027, die Masszahlen der beruflichen Vorsorge des BSV und die Merkblätter 2.01 und 2.08 der Informationsstelle AHV/IV. Oberer Grenzbetrag, maximaler und minimaler koordinierter Lohn sind nach der BSV-Formel berechnet und mit der amtlichen Übersicht abzugleichen. Für Beitragssätze 2027 war am 26.10.2026 keine Änderung publiziert, Stand Oktober 2026.
- Der Bundesrat, Medienmitteilung vom 02.10.2026
- BSV, Masszahlen der beruflichen Vorsorge
- Merkblatt 2.01 Lohnbeiträge AHV/IV/EO
- BSV, FAQ Teilzeit und berufliche Vorsorge
Die Vorlage ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Beispielwerte sind als Beispiel markiert.