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Jahreswechsel Lohn 2027: Checkliste AHV- und BVG-Grenzwerte (Excel)

Die Excel-Checkliste stellt die Grenzwerte 2026 und 2027 gegenüber, prüft pro Mitarbeitenden BVG-Pflicht, koordinierten Lohn und Altersgrenzen und rechnet Sollwerte für den Testlohnlauf im Januar. Sie richtet sich an Payroll-Verantwortliche, die Leitung Finanzen sowie Treuhänderinnen und Treuhänder mit Lohnmandaten in Schweizer KMU.

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XLSX

Excel-Vorlage

Stand Oktober 2026 · Grundlage: Bundesratsbeschluss vom 02.10.2026, BVG, Merkblätter 2.01 und 2.08 AHV/IV · kostenlos, ohne Anmeldung

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SKILL

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Was in der Vorlage steckt

  • Blatt «Anleitung» mit sieben Arbeitsschritten, den Grenzen der Vorlage und einer Quellentabelle mit Links zu Bundesrat, BSV, AHV/IV, BAG und Kanton Zürich.
  • Blatt «Grenzwerte» mit 19 Positionen 2026 und 2027, Status je Wert und einer Kontrolle der BVG-Werte nach der BSV-Formel aus der maximalen AHV-Altersrente.
  • Tabelle zum Referenzalter der Frauen nach Jahrgang 1961 bis 1964 als Grundlage für die Datumsberechnung.
  • Blatt «Einstellungen» für ersten Lohnlauf, Variante des Koordinationsabzugs laut Reglement und Eintrittsschwelle laut Plan.
  • Blatt «Aufgaben» mit 18 vorbereiteten Aufgaben, Terminvorschlag ab dem ersten Lohnlauf, fixem Termin für die Lohndeklaration und Ampel.
  • Blatt «Mitarbeitende» für 100 Personen mit BVG-Pflicht 2026 und 2027, koordiniertem Lohn nach BVG-Minimum und nach Reglement, Abgleich mit der Software und Hinweisen zu Jahrgang 2009, Referenzalter und Plafond.
  • Blatt «Testlauf» für 50 Stichproben mit Sollwerten für AHV/IV/EO und ALV, Abgleich des koordinierten Lohns und Ergebnis «ok» oder «prüfen».

So setzen Sie die Vorlage ein

  1. Grenzwerte abgleichen. Vergleichen Sie die Werte 2027 mit der Übersicht des Bundesrates und setzen Sie den Status. Den BVG-Mindestzins tragen Sie nach, sobald er beschlossen ist.
  2. Reglement erfassen. Wählen Sie im Blatt Einstellungen die Variante des Koordinationsabzugs aus dem Reglement Ihrer Pensionskasse und prüfen Sie die Eintrittsschwelle des Plans.
  3. Mitarbeitende prüfen. Erfassen Sie Geburtsdatum, Pensum und Jahreslohn 2026 und 2027. Die Vorlage zeigt, bei wem die BVG-Pflicht wegfällt oder neu entsteht und wer eine Altersgrenze erreicht.
  4. Testlohnlauf auswerten. Tragen Sie die Abzüge und den koordinierten Lohn aus der Simulation des Januarlohns ein. Differenzen über der Toleranz werden markiert.
  5. Abschliessen und melden. Arbeiten Sie die Aufgaben bis zur Freigabe ab und reichen Sie die AHV-Lohndeklaration 2026 vor dem 30.01.2027 ein.

Häufige Fehler

  • Die Software rechnet mit dem BVG-Koordinationsabzug von CHF 26’880, obwohl das Reglement einen proportionalen oder gar keinen Abzug vorsieht.
  • Mitarbeitende mit einem Jahreslohn zwischen CHF 22’680 und CHF 23’040 bleiben versichert, obwohl die BVG-Pflicht nach Minimum wegfällt.
  • Der Verzicht auf den Rentnerfreibetrag wird nicht jedes Jahr neu eingeholt; er ist spätestens mit dem ersten Lohn des Jahres mitzuteilen.

Grundlage und Stand

Die Vorlage stützt sich auf den Beschluss des Bundesrates vom 02.10.2026 zu Renten und BVG-Grenzbeträgen ab 1.1.2027, die Masszahlen der beruflichen Vorsorge des BSV und die Merkblätter 2.01 und 2.08 der Informationsstelle AHV/IV. Oberer Grenzbetrag, maximaler und minimaler koordinierter Lohn sind nach der BSV-Formel berechnet und mit der amtlichen Übersicht abzugleichen. Für Beitragssätze 2027 war am 26.10.2026 keine Änderung publiziert, Stand Oktober 2026.

Die Vorlage ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Beispielwerte sind als Beispiel markiert.

Häufige Fragen

Nach dem Beschluss des Bundesrates vom 02.10.2026 beträgt der Koordinationsabzug ab 1. Januar 2027 CHF 26’880, bisher CHF 26’460. Er gilt für die obligatorische Mindestvorsorge. Ihre Pensionskasse kann einen tieferen Abzug, etwa proportional zum Pensum, oder gar keinen vorsehen. Massgebend für die Lohnsoftware ist das Reglement, das Sie in der Vorlage als Variante erfassen.

Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn über CHF 23’040, bisher CHF 22’680. Rechnerisch sind das CHF 1’920 pro Monat. Nicht obligatorisch versichert sind unter anderem Personen mit befristetem Vertrag von höchstens drei Monaten. Die Vorlage zeigt pro Person, ob die Pflicht 2027 wegfällt oder neu entsteht.

Simulieren Sie den Januarlohn 2027 und vergleichen Sie ihn Person für Person mit Dezember 2026. Prüfen Sie Stichproben: einen Schwellenfall, eine Teilzeitkraft, einen Lohn über CHF 92’160 und über CHF 148’200, eine Person im Referenzalter und eine lernende Person des Jahrgangs 2009. Die Vorlage rechnet dazu Sollwerte für AHV/IV/EO und ALV.