AHV- und BVG-Grenzwerte 2027: Lohnsoftware umstellen und den Januarlohn testen
Nach dieser Anleitung stellen Sie Ihre Lohnsoftware auf die Grenzwerte der Sozialversicherungen 2027 um und prüfen vor dem ersten Lohnlauf, welche Mitarbeitenden die Änderungen tatsächlich betreffen. Sie wissen, welche Werte schon feststehen, welche noch offen sind und wie Sie die Umstellung mit einem Testlohnlauf absichern.

- Für wen
- Payroll-Verantwortliche und Leitung Finanzen in KMU mit 10 bis 200 Mitarbeitenden sowie Treuhänderinnen und Treuhänder mit Lohnmandaten
- Zeitbedarf
- 3 bis 5 Stunden verteilt auf November 2026 bis Januar 2027, davon 2 Stunden für Mitarbeitendenprüfung und Testlohnlauf
- Rechtsgrundlage
- Art. 2, 7, 8, 9 und 79c BVG, Art. 5 BVV 2, Art. 7 Abs. 1 BVV 3, AHVG und AHVV (Merkblatt 2.01), AVIG (Merkblatt 2.08), Art. 22 UVV, FamZG; Beschluss des Bundesrates vom 02.10.2026
- Stand
- Oktober 2026
Kurz gesagt
Der Bundesrat hat am 02.10.2026 die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2027 angepasst. Damit steigen in der beruflichen Vorsorge die Eintrittsschwelle von CHF 22’680 auf CHF 23’040 und der Koordinationsabzug von CHF 26’460 auf CHF 26’880. Der obere Grenzbetrag steigt auf CHF 92’160, der minimale koordinierte Lohn auf CHF 3’840. Daraus ergibt sich ein maximaler koordinierter Lohn von CHF 65’280. Der maximale Abzug für die Säule 3a steigt auf CHF 7’373 mit und CHF 36’864 ohne Pensionskasse. Für die Beitragssätze von AHV, IV, EO und ALV sowie für den UVG-Höchstbetrag von CHF 148’200 ist für 2027 keine Änderung publiziert. Der BVG-Mindestzins 2027 ist noch nicht beschlossen. Massgebend für Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug in der Software ist aber das Reglement Ihrer Pensionskasse. Prüfen Sie deshalb Mitarbeitende an der Eintrittsschwelle, Teilzeitkräfte, Erwerbstätige im Referenzalter sowie Jugendliche des Jahrgangs 2009 und fahren Sie einen Testlohnlauf für Januar 2027.
Die Fristen und Zahlen auf einen Blick
| Position | 2026 | 2027 | Quelle |
|---|---|---|---|
| Maximale AHV-Altersrente pro Monat | CHF 2’520 | CHF 2’560 | Bundesrat, 02.10.2026 |
| Minimale AHV-Altersrente pro Monat | CHF 1’260 | CHF 1’280 | Bundesrat, 02.10.2026 |
| BVG-Eintrittsschwelle (Jahreslohn) | CHF 22’680 | CHF 23’040 | Bundesrat, 02.10.2026 |
| BVG-Koordinationsabzug | CHF 26’460 | CHF 26’880 | Bundesrat, 02.10.2026 |
| Oberer Grenzbetrag (max. versicherter Jahreslohn) | CHF 90’720 | CHF 92’160 | Bundesrat, Übersicht Beträge 2027 |
| Maximaler koordinierter Lohn | CHF 64’260 | CHF 65’280 (obere Limite minus Koordinationsabzug) | Bundesrat, Übersicht Beträge 2027; BSV, Masszahlen |
| Minimaler koordinierter Lohn | CHF 3’780 | CHF 3’840 | Bundesrat, Übersicht Beträge 2027 |
| Max. versicherbarer Lohn (Art. 79c BVG) | CHF 907’200 | CHF 921’600 (zehnfache obere Limite) | Bundesrat, Übersicht Beträge 2027; BSV, Masszahlen |
| BVG-Mindestzinssatz | 1,25 % | offen; BVG-Kommission empfiehlt 1,75 % | BVG-Kommission, 31.08.2026 |
| Säule 3a, mit Pensionskasse | CHF 7’258 | CHF 7’373 | Bundesrat, Kanton Zürich, ZStB 31.1 |
| Säule 3a, ohne Pensionskasse | CHF 36’288 | CHF 36’864 | Bundesrat, Kanton Zürich, ZStB 31.1 |
| AHV/IV/EO-Beitragssatz | 10,6 % (je 5,3 %) | keine Änderung publiziert; Merkblatt Stand 2027 noch ausstehend | Merkblatt 2.01 |
| ALV-Beitragssatz und Höchstbetrag | 2,2 % bis CHF 148’200 | keine Änderung publiziert | Merkblatt 2.08 |
| UVG-Höchstbetrag versicherter Verdienst | CHF 148’200 | CHF 148’200; UVV-Änderung per 01.01.2027 betrifft nur die freiwillige Versicherung | BAG, UVV-Änderung |
| AHV-Freibetrag im Referenzalter | CHF 1’400 pro Monat, CHF 16’800 pro Jahr | keine Änderung publiziert | Merkblatt 2.01 |
| Referenzalter Frauen | Jahrgang 1962: 64 Jahre und 6 Monate | Jahrgang 1963: 64 Jahre und 9 Monate | BSV, FAQ AHV 21 |
| Familienzulagen, Mindestansätze Bund | CHF 215 Kinder-, CHF 268 Ausbildungszulage pro Monat | keine Änderung beschlossen; kantonale Ansätze prüfen | BSV, Parlament, 19.06.2026 |
| AHV-Lohndeklaration 2026 | bis 30.01.2027 | Merkblatt 2.01 |
Der maximale koordinierte Lohn ist die obere Limite des Jahreslohns minus Koordinationsabzug (CHF 92’160 minus CHF 26’880). Der maximal versicherbare Lohn ist nach Art. 79c BVG die zehnfache obere Limite. Beide Werte folgen direkt aus der amtlichen Übersicht «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2027».
Auf einen Blick
BVG-Grenzwerte 2027 und was bis wann zu tun ist
- 02.10.2026Bundesrat beschliesstRenten und Grenzbeträge ab 2027
- Dezember 2026Update und StammdatenReglement, Schwellenfälle, Altersgrenzen
- 01.01.2027Neue Werte geltenJahrgang 2009 neu AHV-beitragspflichtig
- Januar 2027TestlohnlaufVor dem ersten Lohnlauf, Person für Person
- 30.01.2027Lohndeklaration 2026Samstag: Versand bis 29.01.2027
01Klären Sie, wer welchen Wert in die Software bringt
Nicht jeder Grenzwert gehört in Ihre Verantwortung. Viele Lohnprogramme liefern die gesetzlichen Werte mit dem Jahresupdate. Andere Werte stammen aus Verträgen: Beitragssätze und Koordinationsabzug Ihrer Pensionskasse, Prämiensätze der Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Zulagen und Beitragssatz Ihrer Familienausgleichskasse.
Legen Sie eine Liste mit drei Spalten an: Wert, Lieferant (Softwareanbieter, Pensionskasse, Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse, Versicherer), Termin. Fragen Sie den Softwareanbieter schriftlich:
- Welche Werte 2027 bringt das Update automatisch mit?
- Ab welchem Datum ist das Update verfügbar?
- Berechnet die Software den koordinierten Lohn selbst oder übernimmt sie ihn von der Pensionskasse?
Merkblätter der Informationsstelle AHV/IV mit Stand 1. Januar 2027 waren am 26.10.2026 noch nicht publiziert. Die Quellensteuer ist ein eigenes Thema mit eigenen Tarifdateien. Dafür gibt es die Anleitung Quellensteuer 2027 in der Lohnsoftware umstellen.
Beispiel (fiktive Beispiel AG, 48 Mitarbeitende, Sitz Kanton Zürich): Der Anbieter bestätigt am 13.11.2026 das Update für den 07.12.2026. Er liefert AHV-, ALV- und BVG-Grenzwerte. Die BVG-Beitragssätze und den Koordinationsabzug nach Reglement erfasst die Payroll-Leiterin selbst.
02Übernehmen Sie die BVG-Werte aus dem Reglement, nicht aus dem Gesetz
Das BVG regelt nur die Mindestvorsorge. Laut BSV können Vorsorgeeinrichtungen je nach Beschäftigungsgrad einen geringeren Koordinationsabzug festsetzen oder den gesamten Lohn versichern. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Für Ihre Lohnsoftware heisst das: Die CHF 26’880 gelten nur, wenn Ihr Reglement den gesetzlichen Koordinationsabzug übernimmt.
Fordern Sie bei Ihrer Pensionskasse für 2027 an:
- Reglement oder Planbeschreibung mit Stand 1. Januar 2027
- Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug laut Plan, auch für Teilzeit
- Beitragssätze nach Alter oder Kategorie
- das gewünschte Verfahren für die Lohnmeldung 2027
Häufige Varianten sind ein fester Abzug nach BVG, ein Abzug proportional zum Beschäftigungsgrad oder gar kein Abzug. Tragen Sie die Variante Ihres Plans in die Software ein. Ist der Koordinationsabzug im Reglement als fester Frankenbetrag festgeschrieben, kann er 2027 auch unverändert bleiben. Das klärt nur die Pensionskasse.
Beispiel: Der Plan der Beispiel AG kürzt den Koordinationsabzug proportional zum Beschäftigungsgrad. Bei einem Pensum von 40 % beträgt er 2027 CHF 10’752 (40 % von CHF 26’880), nicht CHF 26’880.
Gesetz oder Reglement
Koordinationsabzug 2027 bei einem Pensum von 40 %
Variante A · BVG-Minimum
CHF 26’880
- Gleicher Abzug für jedes Pensum
- Gilt nur, wenn das Reglement ihn übernimmt
Variante B · Reglement proportional
CHF 10’752
- 40 % von CHF 26’880
- Massgebend, wenn der Plan es so vorsieht
03Prüfen Sie alle Mitarbeitenden an der Eintrittsschwelle
Die höhere Eintrittsschwelle betrifft Mitarbeitende mit einem Jahreslohn knapp darüber. Folgt Ihr Plan der gesetzlichen Schwelle, ist 2027 nur noch obligatorisch versichert, wer mehr als CHF 23’040 im Jahr verdient. Rechnerisch sind das CHF 1’920 pro Monat.
Filtern Sie in der Software alle Personen mit einem Jahreslohn 2027 über CHF 22’680 bis und mit CHF 23’040. Bei ihnen fällt die BVG-Pflicht weg, wenn der Lohn nicht steigt. Prüfen Sie auch umgekehrt: Wer 2027 eine Lohnerhöhung über die Schwelle erhält, wird neu versicherungspflichtig. Nicht obligatorisch versichert sind laut Merkblatt 6.06 unter anderem Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten.
Informieren Sie Betroffene vor dem ersten Lohnlauf. Ein Wegfall der Versicherung verändert den Nettolohn und den Risikoschutz. Klären Sie mit der Pensionskasse, ob der Plan eine tiefere Schwelle oder eine freiwillige Weiterversicherung vorsieht.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin im Verkauf verdient 2026 wie 2027 CHF 22’900. 2026 war sie mit dem minimalen koordinierten Lohn von CHF 3’780 versichert. 2027 liegt ihr Lohn unter CHF 23’040. Nach BVG-Minimum entfällt die Pflicht. Die Payroll-Leiterin klärt mit der Pensionskasse, was der Plan der Beispiel AG vorsieht.
04Rechnen Sie den koordinierten Lohn 2027 neu
Nach BVG-Minimum ist der koordinierte Lohn der Jahreslohn bis zum oberen Grenzbetrag, abzüglich Koordinationsabzug, mindestens aber der minimale koordinierte Lohn. Für 2027 heisst das: Jahreslohn bis höchstens CHF 92’160, minus CHF 26’880, mindestens CHF 3’840. Der höchste koordinierte Lohn nach BVG beträgt CHF 65’280.
Drei Fälle reichen für die Kontrolle:
| Jahreslohn (2026 und 2027 gleich) | Koordinierter Lohn 2026 | Koordinierter Lohn 2027 |
|---|---|---|
| CHF 24’500 | CHF 3’780 (Minimum) | CHF 3’840 (Minimum) |
| CHF 60’000 | CHF 33’540 | CHF 33’120 |
| CHF 100’000 | CHF 64’260 (Maximum) | CHF 65’280 (Maximum) |
Bei unverändertem Lohn sinkt der koordinierte Lohn im mittleren Bereich um CHF 420, weil der Koordinationsabzug steigt. Am oberen Ende steigt er um CHF 1’020. Die Beiträge ändern sich entsprechend, auch ohne Lohnänderung.
Rechnen Sie den koordinierten Lohn mit dem Lohn 2027, also inklusive Lohnerhöhungen per 1. Januar. Übernimmt die Pensionskasse die Berechnung, vergleichen Sie ihre Werte mit Ihrer eigenen Kontrollrechnung.
Beispiel: Ein Sachbearbeiter verdient 2026 und 2027 CHF 60’000. Sein koordinierter Lohn sinkt von CHF 33’540 (60’000 minus 26’460) auf CHF 33’120 (60’000 minus 26’880).
Rechenbeispiel
Koordinierter Lohn 2027 bei unverändertem Lohn
05Prüfen Sie AHV, ALV und die Altersgrenzen
Für die Beitragssätze von AHV, IV und EO (zusammen 10,6 %, je 5,3 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmende) und der ALV (2,2 % bis CHF 148’200) ist für 2027 keine Änderung publiziert. Das Parlament hat am 19.06.2026 beschlossen, die 13. AHV-Rente teilweise über eine höhere Mehrwertsteuer frühestens ab 2028 zu finanzieren, nicht über höhere Lohnabzüge. Darüber stimmen Volk und Stände am 29.11.2026 ab. Ändern Sie die Sätze erst, wenn die Ausgleichskasse oder ein Merkblatt mit Stand 2027 etwas anderes nennt.
Wichtiger sind drei Personengruppen:
- Jugendliche: Beitragspflichtig ist man ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Lernende des Jahrgangs 2009 zahlen ab 01.01.2027 AHV-Beiträge.
- Frauen an der Rentenschwelle: Für den Jahrgang 1963 liegt das Referenzalter bei 64 Jahren und 9 Monaten. Der AHV-Freibetrag gilt anteilig ab dem Monat nach Erreichen des Referenzalters. ALV-Beiträge entfallen ab Ende des Monats, in dem das Referenzalter erreicht ist.
- Erwerbstätige im Referenzalter: Der Freibetrag beträgt CHF 1’400 pro Monat und gilt pro Arbeitsverhältnis. Wer darauf verzichten will, muss das spätestens bei der Auszahlung des ersten Lohns jedes Folgejahres mitteilen. Holen Sie die Verzichtserklärung für 2027 also vor dem Januarlohn ein.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin mit Geburtsdatum 10.02.1963 erreicht das Referenzalter am 10.11.2027. Ab dem Dezemberlohn 2027 gelten Freibetrag und ALV-Befreiung.
06Fahren Sie einen Testlohnlauf für Januar 2027
Rechnen Sie den Januarlohn 2027 als Simulation, nachdem Update und Stammdaten erfasst sind. Vergleichen Sie ihn mit dem Dezemberlohn 2026 Person für Person. Jede Abweichung braucht einen Grund: Lohnerhöhung, neuer Koordinationsabzug, Wegfall der BVG-Pflicht, Altersgrenze.
Wählen Sie Stichproben, die je eine Regel prüfen:
- eine Person mit Lohn über CHF 22’680 bis und mit CHF 23’040
- eine Teilzeitkraft mit proportionalem Koordinationsabzug
- eine Person über dem oberen Grenzbetrag von CHF 92’160
- eine Person mit Lohn über CHF 148’200 (ALV und UVG plafoniert)
- eine Person im Referenzalter mit und eine ohne Verzicht auf den Freibetrag
- eine lernende Person des Jahrgangs 2009
Prüfen Sie auch, ob die Software den Jahreswechsel richtig abgrenzt: Nachzahlungen für 2026, die erst im Januar 2027 ausbezahlt werden, und Kumulierungen über das Jahr, etwa beim ALV-Höchstbetrag.
Beispiel: Im Testlauf zieht die Software einem 67-jährigen Mitarbeiter mit CHF 2’500 Monatslohn AHV/IV/EO auf dem ganzen Lohn ab. Richtig wären 5,3 % auf CHF 1’100, also CHF 58.30, weil kein Verzicht auf den Freibetrag vorliegt. Ursache: Das Kennzeichen Freibetrag fehlte in den Stammdaten.
Testlohnlauf
Sechs Stichproben, die je eine Regel prüfen
07Schliessen Sie 2026 ab und melden Sie die Löhne 2027
Die AHV-Lohndeklaration 2026 muss spätestens am 30.01.2027 bei der Ausgleichskasse sein. Dieser Tag ist ein Samstag; planen Sie den Versand bis Freitag, 29.01.2027. Eine Differenzrechnung der Ausgleichskasse ist innert 30 Tagen zu bezahlen.
Ändert sich Ihre Lohnsumme 2027 wesentlich, müssen Sie die Ausgleichskasse informieren, damit die Akontobeiträge stimmen. Melden Sie der Pensionskasse die Löhne 2027 im verlangten Verfahren, meist mit den Lohnerhöhungen per 1. Januar.
Zwei Werte tragen Sie nach, sobald sie feststehen: den BVG-Mindestzinssatz 2027, über den der Bundesrat entscheidet, und allfällige neue Ansätze Ihrer Familienausgleichskasse. Die Mindestansätze des Bundes für Familienzulagen (CHF 215 und CHF 268 pro Monat): Eine Änderung für 2027 ist nicht beschlossen. Eine Erhöhung auf CHF 250 und CHF 300 ist im Parlament hängig; die Frist wurde bis zur Sommersession 2028 verlängert. Kantone können höhere Ansätze vorsehen.
Wer Mitarbeitende bei der Säule 3a unterstützt, kommuniziert die neuen Höchstbeträge: CHF 7’373 mit und CHF 36’864 ohne Pensionskasse.
Beispiel: Die Beispiel AG übermittelt die Lohndeklaration 2026 am 22.01.2027 und meldet der Pensionskasse die Löhne 2027 am 15.01.2027.
Vorlage und KI-Skill zur Anleitung
Jahreswechsel Lohn 2027
Die Excel-Checkliste stellt die Grenzwerte 2026 und 2027 gegenüber, prüft pro Mitarbeitenden BVG-Pflicht, koordinierten Lohn und Altersgrenzen und rechnet Sollwerte für den Testlohnlauf im Januar.
KI-Skill
Der KI-Skill prüft Ihre anonymisierte Mitarbeitendenliste auf Schwellenfälle, koordinierten Lohn und Altersgrenzen und erstellt einen Massnahmenplan bis zum Januarlohn 2027. Für Microsoft 365 Copilot, ChatGPT und Claude.
Alles zur Vorlage auf einer Seite: Inhalt, Anleitung und häufige Fragen →
Checkliste
Checkliste herunterladen
Häufige Fehler
Gesetzeswert statt Reglement. Die Software rechnet mit CHF 26’880, obwohl der Plan einen proportionalen oder gar keinen Koordinationsabzug vorsieht. Die Beiträge stimmen dann bei allen Teilzeitkräften nicht.
Schwellenfälle übersehen. Wer knapp über CHF 22’680 verdient, bleibt im System versichert, weil niemand die Stammdaten prüft. Oder eine Lohnerhöhung über die Schwelle löst keine Anmeldung aus.
Werte vorschnell ändern. Wer AHV- oder ALV-Sätze aus Medienberichten anpasst, rechnet falsch. Massgebend sind Ausgleichskasse und Merkblätter.
Freibetrag ohne Jahresbezug. Der Verzicht auf den Rentnerfreibetrag gilt nicht automatisch weiter. Er ist spätestens mit dem ersten Lohn jedes Jahres mitzuteilen.
Kein Vergleich Dezember gegen Januar. Ohne Personenvergleich fallen Fehler erst bei Reklamationen oder bei der Revision der Ausgleichskasse auf.
Wann Sie Fachleute beiziehen
Bei Plänen mit mehreren Kategorien, bei Mitarbeitenden mit mehreren Arbeitgebern oder bei unklarer Unterstellung nach dem Referenzalter fragen Sie die Pensionskasse. Fragen zu Beitragspflicht, Freibetrag und Akontobeiträgen klärt Ihre Ausgleichskasse. Für Familienzulagen ist die kantonale Familienausgleichskasse zuständig. Haben Sie Lohnmandate in mehreren Kantonen oder sind über mehrere Monate falsche Abzüge entstanden, ziehen Sie eine Treuhänderin oder einen Treuhänder mit Payroll-Erfahrung bei. Technische Fragen zu Update und Parametern beantwortet der Softwareanbieter.
Häufige Fragen
Quellen
- Medienmitteilung «AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2027 angepasst» vom 02.10.2026 (inkl. Übersicht «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2027», PDF: https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/10/01/d5ae6485-584b-4504-88f3-1c97761a8cb3.pdf). Der Bundesrat. https://www.admin.ch/de/newnsb/BqB41FVYi5FB (abgerufen 26.10.2026)
- Dieselbe Mitteilung auf der Website des BSV. https://www.bsv.admin.ch/de/newnsb/BqB41FVYi5FB (abgerufen 26.10.2026)
- Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2025/2026. Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. https://www.bsv.admin.ch/dam/de/sd-web/GZplHByBJoFc/Internet_Masszahlenarticles_25_26_d.pdf (abgerufen 26.10.2026)
- Wichtige Masszahlen der beruflichen Vorsorge seit 1985. BSV. https://www.bsv.admin.ch/dam/de/sd-web/3jZGqTLgADbl/BPP_Zahlen_85_2026.pdf (abgerufen 26.10.2026)
- Ich arbeite Teilzeit. Bin ich der beruflichen Vorsorge versichert? BSV, FAQ. https://faq.bsv.admin.ch/de/berufliche-vorsorge-und-3-saeule/ich-arbeite-teilzeit-bin-ich-der-beruflichen-vorsorge-versichert (abgerufen 26.10.2026)
- Medienmitteilung «BVG-Kommission empfiehlt höheren Mindestzinssatz» vom 31.08.2026. Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge. https://www.admin.ch/de/newnsb/0OLsO33MmzIC (abgerufen 26.10.2026)
- Merkblatt 2.01 Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO, Stand 1. Januar 2026. Informationsstelle AHV/IV. https://ahv-iv.ch/p/2.01.d (abgerufen 26.10.2026)
- Merkblatt 2.08 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, Stand 1. Januar 2025. Informationsstelle AHV/IV. https://www.ahv-iv.ch/p/2.08.d (abgerufen 26.10.2026)
- Merkblatt 6.06 Obligatorische berufliche Vorsorge, Stand 1. Januar 2025. Informationsstelle AHV/IV. https://ahv-iv.ch/p/6.06.d (abgerufen 26.10.2026)
- Merkblätter, Rubrik «Jährliche Neuerungen». Informationsstelle AHV/IV. https://www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter/Jährliche-Neuerungen (abgerufen 26.10.2026)
- Wie wird das Frauenrentenalter erhöht? BSV, FAQ Reform AHV 21. https://faq.bsv.admin.ch/de/reform-ahv-21/wie-wird-das-frauenrentenalter-erhoeht (abgerufen 26.10.2026)
- Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV). Bundesamt für Gesundheit BAG. https://www.bag.admin.ch/de/aenderung-der-verordnung-ueber-die-unfallversicherung-uvv (abgerufen 26.10.2026)
- Zulagen für Familien. BSV. https://www.bsv.admin.ch/de/zulagen-fuer-familien (abgerufen 26.10.2026)
- Meldung zur Erhöhung der Familienzulagen (Fristverlängerung) vom 19.06.2026. Parlamentsdienste. https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2026/20260619085113147194158159026_bsd037.aspx (abgerufen 26.10.2026)
- Meldung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente vom 19.06.2026. Parlamentsdienste. https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2026/20260619094409246194158159026_bsd047.aspx (abgerufen 26.10.2026); Abstimmung vom 29.11.2026: https://www.admin.ch/de/ahv-zusatzfinanzierung (abgerufen 26.10.2026)
- Merkblatt ZStB 31.1 zur steuerlichen Abzugsberechtigung für Beiträge an die Säule 3a, gültig ab 1. Januar 2027. Kanton Zürich, Kantonales Steueramt. https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/treuhaender/steuerbuch/steuerbuch-definition/zstb-31-1.html (abgerufen 26.10.2026)
- StP 34 Nr. 16 Abzugsberechtigte Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge. Kanton Thurgau, Steuerverwaltung. https://steuerpraxis.tg.ch/steuerpraxis/2026-09/stp-34-nr-16-abzugsberechtigte-beitrage-an-die-gebundene-selbstvorsorge (abgerufen 26.10.2026)
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