PHP2Shell: Nach dem Patch Logs, Passwörter und SaaS-Ausfall sauber nachsorgen

Nach dieser Anleitung wissen Sie, welche Ihrer Systeme von den PHP-Lücken betroffen waren und ob die Behebung belegt ist. Sie prüfen die Protokolle ab dem 17. Oktober 2026, erneuern die richtigen Zugangsdaten, entscheiden über eine Meldung an den EDÖB und legen einen Plan für den nächsten Tag ohne Buchhaltungssoftware fest.

Redaktion Vortrieb29. Oktober 202614 Min. Lesezeit

Illustration zum Artikel: PHP2Shell: Nach dem Patch Logs, Passwörter und SaaS-Ausfall sauber nachsorgen

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Für wen
IT-Verantwortliche und Leitung Finanzen von KMU mit 10 bis 200 Mitarbeitenden, deren Website, Shop, Buchhaltung oder Fachanwendung auf PHP läuft oder deren SaaS-Anbieter betroffen war
Zeitbedarf
Ein halber bis ein ganzer Arbeitstag für Inventar, Logprüfung und Passwortwechsel, dazu 2 Stunden für den Notfallplan
Rechtsgrundlage
Art. 5 lit. h, Art. 9 und 24 DSG; Art. 15 DSV; Art. 73b, 74a, 74b und 74e ISG; Art. 323 OR
Stand
Oktober 2026

Kurz gesagt

PHP2Shell ist der Name für zwei kritische Lücken in PHP (CVE-2026-109618 und CVE-2026-109619, CVSS 9,2), über die Angreifer ohne Anmeldung Schadcode auf einem Webserver ausführen können. Seit dem 21. Oktober 2026 sind sie in PHP 8.5.12, 8.4.27, 8.3.36 und 8.2.35 behoben. Amazon hat einen ersten Angriffsversuch schon am 17. Oktober beobachtet, vier Tage vor dem Patch. Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) hält fest: Ein Update beseitigt keine bereits erfolgte Kompromittierung. Nach dem Patch heisst das: Behebung pro System belegen, Protokolle ab dem 17. Oktober sichern und prüfen, Zugangsdaten auf betroffenen Servern erneuern, die Meldung nach Datenschutzgesetz klären und beim SaaS-Anbieter schriftlich nachfragen. Eine Verletzung der Datensicherheit mit voraussichtlich hohem Risiko melden Sie dem EDÖB so rasch als möglich, jede Verletzung dokumentieren Sie und bewahren die Dokumentation mindestens zwei Jahre auf. Wer die Buchhaltung in der Cloud führt, legt zusätzlich einen Notfallplan für einen Tag ohne System an.

Die Fristen und Zahlen auf einen Blick

Position Wert oder Frist Quelle
Erster beobachteter Angriffsversuch 17.10.2026 (Honeypot von Amazon) AWS Security Blog, 21.10.2026
Vorankündigung des PHP-Projekts 20.10.2026, zwei kritische Lücken mit CVSS v4.0 9,2 PHP News Archive 2026
Patch verfügbar 21.10.2026, 14:00 UTC (16:00 Schweizer Zeit) AWS Security Blog, PHP News Archive
Korrigierte Versionen PHP 8.5.12, 8.4.27, 8.3.36, 8.2.35; bei Linux-Distributionen auch zurückübertragene Korrekturen BACS, Warnung 21.10.2026
Betroffen alle PHP-Installationen, die Webanfragen bedienen (PHP-FPM, mod_php, php-cgi, FrankenPHP, LiteSpeed) PHP News Archive
PHP 8.1 und älter keine Updates mehr vom PHP-Projekt; Korrektur beim Anbieter oder Wechsel auf unterstützte Version PHP News Archive, BACS
PHP 8.2 Ende der Sicherheitsupdates am 31.12.2026 PHP News Archive
Zusatzmassnahme seit 23.10.2026 session.upload_progress.enabled=0 bis zum nächsten regulären Bugfix-Release PHP News Archive
Protokolle prüfen mindestens ab 17.10.2026 AWS Security Blog
Meldung an den EDÖB so rasch als möglich, wenn voraussichtlich hohes Risiko für betroffene Personen Art. 24 Abs. 1 DSG
Meldung des Auftragsbearbeiters (z. B. SaaS) an Sie so rasch als möglich, bei jeder Verletzung der Datensicherheit Art. 24 Abs. 3 DSG
Dokumentation jeder Verletzung mindestens 2 Jahre ab Meldung aufbewahren Art. 15 Abs. 4 DSV
Meldung an das BACS, nur kritische Infrastrukturen innert 24 Stunden nach Entdeckung eines Cyberangriffs Art. 74b und 74e ISG, BACS, Meldepflicht

Auf einen Blick

PHP2Shell: Was seit dem 17. Oktober geschah

4 TageErster Angriffsversuch vor dem Patch
9,2CVSS v4.0 für beide Lücken
2 JahreDokumentation jeder Verletzung aufbewahren
  1. 17.10.2026Erster AngriffsversuchHoneypot von Amazon, Logs ab hier prüfen
  2. 20.10.2026VorankündigungZwei kritische Lücken in PHP
  3. 21.10.2026Patch verfügbar16:00 Uhr: PHP 8.5.12, 8.4.27, 8.3.36, 8.2.35
  4. 23.10.2026Zusatzmassnahmesession.upload_progress.enabled=0 setzen
  5. 31.12.2026PHP 8.2 endetDanach keine Sicherheitskorrekturen mehr
Quelle: AWS Security Blog, 21.10.2026; PHP-Projekt, News Archive 2026; BACS, Warnung vom 21.10.2026; Art. 15 Abs. 4 DSV. Stand Oktober 2026.

01Erfassen Sie alle Systeme, auf denen PHP läuft

Beginnen Sie mit einer vollständigen Liste. Das BACS empfiehlt, alle PHP-Installationen zu erfassen, auch eingebettete Komponenten in Appliances, Containern oder Fachanwendungen (BACS). Betroffen sind laut PHP-Projekt alle Installationen, die Webanfragen bedienen, ob über PHP-FPM, Apache mit mod_php, php-cgi, FrankenPHP oder LiteSpeed (php.net).

Gehen Sie in vier Gruppen vor. Erstens eigene Server und Hostings: Website, Webshop, Kundenportal. Zweitens selbst betriebene Software mit PHP, etwa ein Ticketsystem im Haus. Drittens Geräte und Container mit Weboberfläche. Viertens SaaS-Dienste, bei denen Sie PHP nicht sehen, aber Daten liegen haben: Buchhaltung, Lohn, Shop-Plattform, Newsletter.

Halten Sie pro System fest, ob es aus dem Internet erreichbar ist und ob es Personendaten verarbeitet. Das BACS rät, zuerst Systeme mit Internetzugang zu behandeln, danach Anwendungen mit schützenswerten Daten oder kritischen Geschäftsprozessen.

Beispiel (fiktives Handels-KMU mit 40 Mitarbeitenden): Website mit WordPress beim Hoster, Webshop auf eigenem virtuellem Server, Ticketsystem im Haus, Cloud-Buchhaltung, Lohnsoftware beim Treuhänder. Website, Shop und Buchhaltung haben Priorität 1, das Ticketsystem ohne Internetzugang Priorität 3.

02Lassen Sie sich die Behebung belegen

Eine Versionsnummer allein genügt nicht immer. Bei Linux-Distributionen können Korrekturen in bestehende Paketversionen zurückübertragen sein, entscheidend ist dann die Paketversion und die Angabe des Anbieters (BACS). Halten Sie für jedes System eine von drei Belegarten fest: korrigierte PHP-Version (8.5.12, 8.4.27, 8.3.36 oder 8.2.35 oder höher), bestätigter Backport der Distribution oder schriftliche Bestätigung des Hosters oder Herstellers. Das BACS empfiehlt ausdrücklich, sich die Behebung bei Hosting-Angeboten und Herstellerprodukten bestätigen zu lassen.

Prüfen Sie zwei Punkte, die oft vergessen gehen. Nach dem Update müssen die PHP-Dienste und dauerhaft laufenden PHP-Prozesse neu starten, Container sind neu zu bauen. Danach kontrollieren Sie, ob die laufende Anwendung wirklich die korrigierte Version nutzt, etwa über die Versionsanzeige im Hosting-Panel.

Seit dem 23. Oktober empfiehlt das PHP-Projekt zusätzlich, session.upload_progress.enabled=0 zu setzen, bis das nächste reguläre Bugfix-Release erscheint (php.net). Sie schützt vor einem seltenen weiteren Angriffsweg. Die Einstellung gehört in php.ini, den FPM-Pool oder die Serverkonfiguration, nicht in ini_set() oder .user.ini. Sie schaltet Fortschrittsanzeigen bei Uploads ab; das BACS weist darauf hin, dass solche Massnahmen Uploads und Formulare beeinträchtigen können. Läuft ein System noch auf PHP 8.1 oder älter, liefert das PHP-Projekt keine Updates mehr. Dann brauchen Sie eine Korrektur Ihres Anbieters oder einen Wechsel auf eine unterstützte Version.

Beispiel: Der Webshop meldet nach dem Update PHP 8.3.36, die Shop-Software zeigt aber weiter 8.3.35. Der FPM-Dienst wurde nicht neu gestartet. Nach dem Neustart stimmt die Anzeige.

Schritt 2

So belegen Sie die Behebung pro System

  1. Version prüfen8.5.12, 8.4.27, 8.3.36, 8.2.35 oder höher
  2. Beleg festhaltenVersion, Backport oder schriftliche Bestätigung
  3. Neu startenPHP-Dienste und Prozesse, Container neu bauen
  4. KontrollierenLäuft die Anwendung mit der korrigierten Version?
  5. Zusatz setzenupload_progress in php.ini oder FPM-Pool deaktivieren
Quelle: BACS, Warnung vom 21.10.2026; PHP-Projekt, News Archive 2026. Stand Oktober 2026.

03Sichern und prüfen Sie die Protokolle ab dem 17. Oktober

Amazon empfiehlt, mindestens ab dem 17. Oktober 2026 zu untersuchen (AWS). Der Prüfzeitraum endet erst, wenn das System nachweislich mit der korrigierten Version läuft, also nach dem Neustart aus Schritt 2.

Sichern Sie zuerst, dann prüfen Sie. Fordern Sie beim Hoster sofort die Zugriffs- und Fehlerprotokolle ab dem 17. Oktober an. Viele Hostings löschen ältere Protokolle automatisch, jeder Tag Verzögerung kann Beweise kosten. Speichern Sie die Kopien ausserhalb des betroffenen Servers.

Prüfen Sie dann vier Befunde, die das BACS nennt: ungewöhnliche Anfragen, Abstürze, veränderte Dateien und unerwartete Prozesse (BACS). Amazon nennt als konkretes Merkmal den Text PHP_SESSION_UPLOAD_PROGRESS in Formular-Uploads per POST. Achtung: Normale Zugriffsprotokolle zeigen den Inhalt einer POST-Anfrage nicht. Dieses Merkmal finden Sie meist nur in Protokollen einer Web Application Firewall oder eines Proxys. Fehlerprotokolle mit gehäuften Speicherfehlern oder Abstürzen der PHP-Prozesse in diesem Zeitraum sind ebenfalls ein Hinweis, weil eine der Lücken über Speicherfehler ausgelöst wird (php.net).

Halten Sie pro System ein Ergebnis fest: unauffällig, auffällig oder nicht prüfbar. Nicht prüfbar heisst: Protokolle fehlen ganz oder für einen Teil des Zeitraums. Diesen Fall behandeln Sie in den nächsten Schritten wie einen auffälligen Befund.

04Erneuern Sie die Zugangsdaten in der richtigen Reihenfolge

Wer Schadcode auf dem Server ausführt, kann alles lesen, worauf der PHP-Prozess Zugriff hat. Dazu gehören meist das Datenbankpasswort in der Konfigurationsdatei, API-Schlüssel für Zahlungsanbieter, Bankschnittstellen oder Versanddienste und die Zugangsdaten für den Mailversand.

Die Reihenfolge zählt. Das BACS hält für gehackte Webseiten fest, dass zuerst der eigene Computer auf Schadsoftware geprüft und bereinigt wird. Erst dann ändern Sie die FTP- und CMS-Zugangsdaten, und zwar auch Passwörter für andere Dienste, die auf demselben Computer verwendet wurden (BACS, Webseite gehackt). Danach folgen Datenbank, API-Schlüssel, Hosting-Panel und Mailkonten. Sperren Sie alte Schlüssel beim Anbieter, statt nur neue anzulegen.

Wie weit Sie gehen, richtet sich nach dem Befund aus Schritt 3. Bei auffälligem oder nicht prüfbarem Befund erneuern Sie alle Geheimnisse, die auf dem Server lagen, und ziehen eine Fachperson bei (siehe unten). Bei unauffälligem und lückenlosem Befund empfiehlt die Redaktion, mindestens die Geheimnisse in Konfigurationsdateien der Priorität-1-Systeme zu erneuern. Das ist eine Vorsichtsmassnahme, keine Vorgabe des BACS.

Beispiel: Beim Webshop liegen sechs Geheimnisse auf dem Server: Datenbank, Zahlungsanbieter, Versanddienst, SMTP, Shop-Admin und SFTP. Die Logprüfung ist nicht möglich, weil der Hoster nur sieben Tage aufbewahrt. Alle sechs werden erneuert, die alten API-Schlüssel beim Zahlungsanbieter gesperrt.

Schritt 4

Zugangsdaten in dieser Reihenfolge erneuern

ZuerstEigene ComputerAuf Schadsoftware prüfen und bereinigen.
DanachFTP, CMS und andere DiensteZugangsdaten ändern, auch Passwörter, die auf demselben Computer genutzt wurden.
DanachDatenbank und API-SchlüsselNeu setzen und alte Schlüssel beim Anbieter sperren.
Zum SchlussHosting-Panel und MailZugänge erneuern, Zwei-Faktor aktivieren.
Quelle: BACS, Webseite gehackt: Was nun?; Reihenfolge ab Datenbank: Empfehlung der Redaktion. Stand Oktober 2026.

05Klären Sie die Meldung nach Datenschutzgesetz

Eine Verletzung der Datensicherheit liegt vor, wenn Personendaten verlorengehen, gelöscht, vernichtet, verändert oder Unbefugten offengelegt oder zugänglich gemacht werden (Art. 5 lit. h DSG). Ein unbefugter Zugriff auf die Kundendatenbank genügt.

Führt die Verletzung voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der Betroffenen, melden Sie sie dem EDÖB so rasch als möglich (Art. 24 Abs. 1 DSG). Länger dauernde Abklärungen können Sie laut EDÖB-Leitfaden nicht abwarten. Fehlende Angaben liefern Sie nach (Art. 15 Abs. 2 DSV). Gemeldet wird über das Meldeportal DataBreach auf edoeb.admin.ch, mit Art, Zeitpunkt, Dauer, Betroffenen, Folgen, Massnahmen und Ansprechperson (Art. 15 Abs. 1 DSV).

Schwerwiegend sind laut Leitfaden etwa Vorfälle, die Identitätsdiebstahl oder Kreditkartenbetrug ermöglichen. Je sensibler die Daten, desto höher das Risiko. Die betroffenen Personen informieren Sie, wenn es zu ihrem Schutz erforderlich ist oder der EDÖB es verlangt (Art. 24 Abs. 4 DSG). Laut Leitfaden etwa dann, wenn sie Zugangsdaten oder Passwörter ändern müssen.

Jede Verletzung dokumentieren Sie mit Tatsachen, Auswirkungen und Massnahmen und bewahren sie mindestens zwei Jahre ab der Meldung auf (Art. 15 Abs. 4 DSV).

Die Meldepflicht an das BACS gilt nur für kritische Infrastrukturen nach Art. 74b ISG, etwa Behörden, Energieversorger, Banken, Cloud-Anbieter und unter Umständen Hersteller von Hard- oder Software, die kritische Infrastrukturen beliefern: innert 24 Stunden nach Entdeckung (BACS). Ob Sie unterstellt sind, beantwortet das BACS auf Anfrage (Art. 74a Abs. 2 ISG). Alle anderen können dem BACS Vorfälle melden, auch anonym (Art. 73b ISG).

Schritt 5

Muss die Verletzung an den EDÖB?

Führt die Verletzung der Datensicherheit voraussichtlich zu einem hohen Risiko für Betroffene?
JaSo rasch als möglich dem EDÖB melden, Fehlendes nachliefern, Betroffene bei Bedarf informieren.
NeinKeine Meldung, aber Tatsachen, Auswirkungen und Massnahmen dokumentieren.
Quelle: Art. 24 Abs. 1 und 4 DSG; Art. 15 Abs. 2 und 4 DSV; EDÖB, Leitfaden Version 1.2. Stand Oktober 2026.

06Fragen Sie beim SaaS-Anbieter schriftlich nach

Am 21. Oktober 2026 meldete Bexio um 11:08 Uhr, die Buchhaltungsplattform vorsorglich vom Netz genommen zu haben, wegen einer kritischen, weltweiten Sicherheitslücke in PHP. Als behoben meldete die Statusseite den Vorfall am 22. Oktober um 07:57 Uhr (Bexio-Statusseite). Der Anbieter hat schnell reagiert. Für Sie als Kunde bleiben trotzdem Fragen offen.

Der SaaS-Anbieter ist in der Regel Ihr Auftragsbearbeiter. Sie müssen sich vergewissern, dass er die Datensicherheit gewährleisten kann (Art. 9 Abs. 2 DSG). Er muss Ihnen jede Verletzung der Datensicherheit so rasch als möglich melden (Art. 24 Abs. 3 DSG). Ob Sie dann dem EDÖB melden, entscheiden Sie als Verantwortlicher.

Schicken Sie jedem Anbieter aus Schritt 1 dieselben fünf Fragen per E-Mail:
1. Seit wann läuft Ihre Plattform mit einer korrigierten PHP-Version oder einem bestätigten Backport?
2. Haben Sie die Protokolle ab dem 17. Oktober 2026 geprüft, mit welchem Ergebnis?
3. Können Sie einen unbefugten Zugriff auf unsere Daten ausschliessen?
4. Sollen wir Passwörter, API-Token oder Schnittstellenschlüssel erneuern?
5. Bestätigen Sie, dass Sie uns eine Verletzung der Datensicherheit nach Art. 24 Abs. 3 DSG melden würden?

Legen Sie die Antworten ab. Bleibt Frage 3 unbeantwortet, behandeln Sie den Dienst in Schritt 4 wie einen nicht prüfbaren Befund.

07Legen Sie den Notfallplan «Buchhaltung offline» fest

Die Lücken haben gezeigt, dass eine Cloud-Buchhaltung ohne Vorwarnung für einen halben Arbeitstag und länger ausfallen kann. Der Plan hat vier Teile. Erstens Auslöser und Entscheid: Wer erklärt den Notbetrieb, ab welcher Ausfalldauer, und wo sehen Sie den Status des Anbieters? Abonnieren Sie die Statusseite. Zweitens Vorrat: Legen Sie regelmässig einen Export der offenen Debitoren und Kreditoren, des Kundenstamms und des Kontenplans an einem Ort ab, der ohne die Software erreichbar ist. Drittens Notbetrieb: Dringende Zahlungen erfassen Sie direkt im E-Banking Ihrer Bank. Rechnungen stellen Sie aus einer Ersatzvorlage mit einem reservierten Nummernbereich aus. Planen Sie den Lohnlauf mit Puffer, denn der Lohn ist in der Regel Ende Monat auszurichten (Art. 323 Abs. 1 OR). Viertens Wiederanlauf: Nacherfassung aller Belege, Abgleich mit dem Bankkonto, Abschluss des Ausfallprotokolls.

Beispiel: Ausfall von Mittwoch, 11 Uhr, bis Donnerstag, 8 Uhr. Die Leitung Finanzen erklärt um 12 Uhr den Notbetrieb, zwei dringende Lieferantenzahlungen gehen über das E-Banking, drei Rechnungen aus der Ersatzvorlage. Am Donnerstag werden fünf Belege nacherfasst und mit dem Kontoauszug abgeglichen.

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PHP2Shell nachsorgen

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Checkliste

  • Alle Systeme mit PHP erfasst, auch SaaS, Appliances und Container, mit Priorität
  • Pro System die Behebung belegt: Version, Backport oder schriftliche Bestätigung
  • PHP-Dienste neu gestartet, Container neu gebaut, laufende Version kontrolliert
  • session.upload_progress.enabled=0 in php.ini oder FPM-Pool gesetzt
  • Protokolle ab 17.10.2026 beim Hoster angefordert und ausserhalb des Servers gesichert
  • Protokolle auf ungewöhnliche Anfragen, Abstürze, veränderte Dateien und Prozesse geprüft
  • Eigene Computer auf Schadsoftware geprüft, danach Zugangsdaten erneuert
  • Alte API-Schlüssel und Zugänge beim Anbieter gesperrt
  • Entscheid zur Meldung an den EDÖB getroffen und begründet dokumentiert
  • Fünf Fragen an jeden SaaS-Anbieter geschickt, Antworten abgelegt
  • Notfallplan «Buchhaltung offline» mit Rollen, Exporten und Wiederanlauf freigegeben
  • Systeme mit PHP 8.2 oder älter für die Umstellung vor dem 31.12.2026 eingeplant

Häufige Fehler

Update eingespielt, Dienst nicht neu gestartet. Laufende PHP-Prozesse arbeiten weiter mit dem alten Code. Erst der Neustart macht den Patch wirksam.

Mündliche Zusage des Hosters. «Ist erledigt» am Telefon belegt nichts. Verlangen Sie Datum und Version schriftlich.

Protokolle zu spät angefordert. Bei kurzer Aufbewahrung fehlen danach die Tage ab dem 17. Oktober.

Neue Passwörter auf einem infizierten Rechner. Wer zuerst die Passwörter ändert und dann den Computer prüft, gibt die neuen Zugangsdaten unter Umständen gleich wieder preis.

Die Zusatzeinstellung am falschen Ort. session.upload_progress.enabled=0 über ini_set() oder .user.ini greift laut PHP-Projekt zu spät. Sie gehört in php.ini oder die Pool-Konfiguration.

Wann Sie Fachleute beiziehen

Ist ein Befund auffällig, finden Sie unbekannte Dateien oder Prozesse oder fehlen die Protokolle für Priorität-1-Systeme, ziehen Sie eine spezialisierte Firma für Incident Response bei. Löschen oder neu aufsetzen sollten Sie erst nach deren Sicherung, sonst gehen Spuren verloren. Für die Frage, ob ein hohes Risiko nach Art. 24 DSG vorliegt und wie Sie Kundinnen und Kunden informieren, hilft eine Datenschutzberaterin oder eine Anwältin mit Schwerpunkt Datenschutz.

Häufige Fragen

PHP2Shell ist der Name, den Amazon Threat Intelligence für die Lücken CVE-2026-109618 und CVE-2026-109619 in PHP verwendet. Beide haben CVSS v4.0 9,2 und erlauben ohne Anmeldung das Ausführen von Code auf dem Server. Betroffen sind alle PHP-Installationen, die Webanfragen bedienen, bis zu den Korrekturen vom 21. Oktober 2026.

Ja, wenn Website, Shop oder CMS mit PHP laufen. Der Hoster spielt das Update ein, Protokolle, Zugangsdaten und Kundendaten bleiben aber Ihr Thema. Lassen Sie sich die Behebung bestätigen, wie es das BACS empfiehlt, und fordern Sie die Protokolle ab dem 17. Oktober 2026 an.

Das hängt von der Logprüfung ab. Sind die Protokolle ab dem 17. Oktober auffällig oder fehlen sie, erneuern Sie alle Zugangsdaten und Schlüssel, die auf dem Server lagen. Zuerst prüfen Sie Ihren eigenen Computer auf Schadsoftware, dann ändern Sie FTP- und CMS-Zugänge, so empfiehlt es das BACS. Bei unauffälligem Befund rät die Redaktion, mindestens die Geheimnisse in Konfigurationsdateien zu erneuern.

Nur wenn eine Verletzung der Datensicherheit vorliegt, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Betroffenen führt (Art. 24 Abs. 1 DSG). Die Lücke allein ist kein Meldefall. Haben Angreifer aber auf Kundendaten zugreifen können, melden Sie so rasch als möglich über das Meldeportal des EDÖB. Jede Verletzung dokumentieren Sie und bewahren die Dokumentation mindestens zwei Jahre auf.

Gegen diese Lücken geschützt sind PHP 8.5.12, 8.4.27, 8.3.36 und 8.2.35 oder neuer, oder ein vom Anbieter bestätigter Backport. Zusätzlich empfiehlt das PHP-Projekt session.upload_progress.enabled=0 bis zum nächsten Bugfix-Release. PHP 8.1 und älter erhält keine Updates mehr, PHP 8.2 nur noch bis 31. Dezember 2026.

Quellen

  1. Kritische Schwachstellen in PHP: Sicherheitsupdates sofort einspielen. Bundesamt für Cybersicherheit BACS, 21.10.2026. https://www.bacs.admin.ch/de/warnung-php-de (abgerufen 26.10.2026)
  2. Webseite gehackt: Was nun? Bundesamt für Cybersicherheit BACS. https://www.bacs.admin.ch/de/webseitenbereinigung (abgerufen 26.10.2026)
  3. Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen. Bundesamt für Cybersicherheit BACS. https://www.bacs.admin.ch/de/meldepflicht (abgerufen 26.10.2026)
  4. News Archive 2026: Upcoming Critical PHP Security Release (20.10.2026), Security advisory und Releases 8.5.12, 8.4.27, 8.3.36, 8.2.35 (21.10.2026), Informational advisory: Session upload progress (23.10.2026). The PHP Group. https://www.php.net/archive/2026.php (abgerufen 26.10.2026)
  5. GHSA-w8hw-w9fx-j79w, RCE via OOM corruption (CVE-2026-109618). PHP-Projekt, GitHub, 21.10.2026. https://github.com/php/php-src/security/advisories/GHSA-w8hw-w9fx-j79w (abgerufen 26.10.2026)
  6. GHSA-6wmf-4rv5-p3rp, RCE via stale global state (CVE-2026-109619). PHP-Projekt, GitHub, 21.10.2026. https://github.com/php/php-src/security/advisories/GHSA-6wmf-4rv5-p3rp (abgerufen 26.10.2026)
  7. Amazon Threat Intelligence identifies PHP2Shell exploitation prior to public disclosure in MadPot. AWS Security Blog, 21.10.2026. https://aws.amazon.com/blogs/security/amazon-threat-intelligence-identifies-php2shell-exploitation-prior-to-public-disclosure-in-madpot/ (abgerufen 26.10.2026)
  8. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Art. 5, 9, 24, Stand 1.9.2023. Fedlex. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de (abgerufen 26.10.2026)
  9. Verordnung über den Datenschutz (DSV), Art. 15, Stand 1.9.2023. Fedlex. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/568/de (abgerufen 26.10.2026)
  10. Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund (ISG), Art. 73b, 74a bis 74e, Stand 1.4.2025. Fedlex. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/232/de (abgerufen 26.10.2026)
  11. Leitfaden des EDÖB betreffend die Meldung von Datensicherheitsverletzungen und Information der Betroffenen nach Art. 24 DSG, Version 1.2 vom 23.04.2025. EDÖB. https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/T64CAUyvAMcF/1_2%20Leitfaden%20des%20ED%C3%96B%20betreffend%20die%20Meldung%20von%20Datensicherheitsverletzungen%20und%20Information%20der%20Betroffenen%20nach%20Art.%2024%20DSG_DE.pdf (abgerufen 26.10.2026)
  12. Statusseite, Vorfall «Security update: bexio temporarily paused», 21. und 22.10.2026. Bexio AG. https://www.bexio-status.com/ (abgerufen 26.10.2026)
  13. Obligationenrecht (OR), Art. 323. Fedlex. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_323 (Wortlaut geprüft für Faktenblatt 01, 18.10.2026)

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