Preiserhöhung bei B2B-Kunden durchsetzen: Ablauf, Fristen, Formulierungen

Nach dieser Anleitung wissen Sie, bei welchen Kunden Sie Preise einseitig anpassen dürfen und wo Sie eine Zustimmung brauchen. Sie haben einen Zeitplan, eine Rechnung pro Kunde und erprobte Formulierungen für Gespräch und Brief.

Redaktion Vortrieb19. Oktober 202611 Min. Lesezeit

Illustration: Preisschild mit plus 3,5 Prozent

Der Vortrieb-Brief

Jeden Dienstag eine Anleitung, eine Vorlage, eine Zahl.

Abonnieren

Für wen
Vertriebsleitung in Schweizer KMU mit Geschäftskunden und laufenden Liefer- oder Dienstleistungsverträgen
Zeitbedarf
1 Arbeitstag für Analyse und Briefentwurf, 8 bis 12 Wochen Vorlauf bis zum Stichtag
Rechtsgrundlage
Art. 1, 6, 14, 16, 19, 373 und 404 OR; Art. 8 UWG; Art. 5 und 49a KG
Stand
Oktober 2026

Kurz gesagt

Bei bestehenden Geschäftskunden dürfen Sie den Preis nur so weit einseitig ändern, wie der Vertrag es erlaubt. Der Preis ist Teil der Einigung beider Parteien (Art. 1 OR). Ohne Preisanpassungs- oder Indexklausel brauchen Sie die Zustimmung des Kunden oder eine fristgerechte Kündigung mit neuem Angebot. Bei Einzelbestellungen ohne Rahmenvertrag ist jede Bestellung ein neuer Vertrag: Für Bestellungen nach Ihrer Mitteilung können Sie den neuen Preis anbieten. Planen Sie 8 bis 12 Wochen Vorlauf: Kosten belegen, Deckungsbeitrag pro Kunde rechnen, Schlüsselkunden persönlich informieren, dann schriftlich mitteilen und Bestätigungen einholen. Die allgemeine Teuerung trägt 2026 als Begründung wenig. Der Landesindex der Konsumentenpreise lag im September 2026 bei plus 1,0 Prozent, die Produzenten- und Importpreise lagen 0,2 Prozent unter dem Vorjahr.

Die Zahlen und Fristen auf einen Blick

Wert Stand Quelle
Teuerung LIK gegenüber Vorjahresmonat: +1,0 % September 2026 BFS, 1.10.2026
LIK-Indexstand: 101,5 Punkte (Dezember 2025 = 100) September 2026 BFS, 1.10.2026
Produzenten- und Importpreisindex gegenüber Vorjahresmonat: -0,2 % September 2026 BFS, 15.10.2026
Produzenten- und Importpreisindex gegenüber Vormonat: +0,3 %, Stand 100,7 Punkte September 2026 BFS, 15.10.2026
Durchschnittliche Jahresteuerung: +0,2 % 2025 BFS, 8.1.2026
Nominallöhne: +1,8 %, Reallöhne: +1,6 % 2025 BFS, 21.4.2026
Indexrevision: neue Strukturen seit Anfang 2026, Revision alle fünf Jahre 2026 BFS, 13.2.2026
Werkvertrag mit Festpreis: keine Erhöhung bei Mehraufwand geltendes Recht Art. 373 Abs. 1 OR
Auftrag: jederzeit kündbar, Schadenersatz bei Kündigung zur Unzeit geltendes Recht Art. 404 OR
Preisabsprache unter Konkurrenten: Belastung bis 10 % des Schweizer Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre geltendes Recht Art. 49a Abs. 1 KG

01 Ordnen Sie jeden Vertrag einer Preisregel zu

Ziehen Sie für jeden wiederkehrenden Kunden Vertrag und AGB. Es gibt vier Fälle.

  • Einzelbestellungen ohne Rahmenvertrag: Jede Bestellung ist ein eigener Vertrag. Neue Preise bieten Sie für Bestellungen nach Ihrer Mitteilung an. Bestätigte Aufträge liefern Sie zum alten Preis.
  • Vertrag mit Preisanpassungs- oder Indexklausel: Zulässig, der Vertragsinhalt ist frei bestimmbar (Art. 19 Abs. 1 OR). Halten Sie Index, Stichmonat, Ankündigungsfrist und Form exakt ein.
  • Klausel nur in den AGB: Sie gilt nur, wenn die AGB Vertragsbestandteil wurden. Ungewöhnliche Klauseln sind von einer globalen Zustimmung ausgenommen, wenn die schwächere Partei nicht gesondert darauf aufmerksam gemacht wurde (BGE 135 III 1). Die Inhaltskontrolle nach Art. 8 UWG schützt nur Konsumentinnen und Konsumenten (SECO).
  • Vertrag ohne Klausel: Sie brauchen die Zustimmung oder kündigen auf den nächsten Termin und bieten neue Preise an. Ein Auftrag ist jederzeit kündbar, zur Unzeit aber mit Schadenersatzpflicht (Art. 404 OR). Beim Werkvertrag mit Festpreis ist eine Erhöhung ausgeschlossen, ausser bei ausserordentlichen, unvorhersehbaren Umständen und nur durch den Richter (Art. 373 OR).

02 Belegen Sie die Kostentreiber

Einkaufsabteilungen kennen die Zahlen des BFS. Mit dem Wort «Teuerung» allein überzeugen Sie dort nicht. Im September 2026 lag der Gesamtindex der Produzenten- und Importpreise 0,2 Prozent unter dem Vorjahr. Begründen Sie deshalb mit Ihren eigenen Kosten.

Teilen Sie Ihre Kosten in vier bis sechs Blöcke und gewichten Sie jede Veränderung mit ihrem Anteil. Beispiel mit Anteil und Veränderung: Material 45 Prozent und plus 3,0 Prozent, Personal 30 Prozent und plus 2,0 Prozent, Energie 8 Prozent und plus 5,0 Prozent, Transport 7 Prozent und plus 3,0 Prozent, Übrige 10 Prozent und plus 1,0 Prozent. Die gewichtete Kostensteigerung beträgt 2,66 Prozent.

Legen Sie pro Block einen Beleg ab: Lieferantenschreiben, Lohnrunde, Energievertrag. Für Personalkosten liefert das BFS die Referenz: Die Nominallöhne stiegen 2025 um 1,8 Prozent. Für Material eignen sich die Teilindizes im Produzenten- und Importpreisindex, die das BFS nach Produktgruppen ausweist.

03 Rechnen Sie den Deckungsbeitrag pro Kunde

Eine pauschale Erhöhung für alle Kunden verschenkt Geld bei den einen und kostet Kunden bei den anderen. Rechnen Sie pro Kunde den Deckungsbeitrag: Umsatz minus variable Kosten minus direkt zurechenbare Kosten wie Logistik oder Betreuung.

Beispiel: Ein Kunde bringt CHF 200'000 Umsatz bei CHF 140'000 variablen Kosten. Der Deckungsbeitrag beträgt CHF 60'000 oder 30 Prozent. Steigen die variablen Kosten um 3 Prozent, fehlen CHF 4'200. Eine Erhöhung um 2,1 Prozent hält den Deckungsbeitrag in Franken. Für die gleiche Marge in Prozent braucht es 3,0 Prozent.

Prüfen Sie auch den Mengeneffekt. Bei 30 Prozent Marge und 5 Prozent Preiserhöhung bleibt der Deckungsbeitrag gleich, solange die Menge um weniger als 14,3 Prozent sinkt (Erhöhung geteilt durch Summe aus Marge und Erhöhung, Kosten unverändert).

Bilden Sie danach drei Gruppen: Schlüsselkunden mit hohem Umsatz, Standardkunden und Kunden mit kritischer Marge. Bei der letzten Gruppe ist eine überdurchschnittliche Erhöhung vertretbar, auch wenn ein Teil abspringt.

04 Legen Sie Stichtag und Zeitplan fest

Wählen Sie einen Stichtag und rechnen Sie rückwärts. Vertragliche Ankündigungsfristen gehen jedem internen Plan vor. Für den 1. Januar 2027 ist es Mitte Oktober 2026 knapp, der 1. April 2027 ist realistischer. Empfohlener Ablauf:

Zeitpunkt vor Stichtag Aufgabe
12 Wochen Analyse abgeschlossen, Erhöhung pro Kunde festgelegt
10 Wochen Freigabe durch Geschäftsleitung, Verhandlungsspielraum festgelegt
9 bis 7 Wochen Gespräche mit Schlüsselkunden
6 Wochen Schriftliche Mitteilung an alle Kunden
3 Wochen Frist für Rückmeldungen, offene Fälle nachfassen
1 Woche Preise im ERP und in Offerten umstellen
1 und 3 Monate nach Stichtag Nachkontrolle Umsatz und Abgänge

Hat Ihr Vertrag einen Schriftformvorbehalt, wird vermutet, dass die Parteien vor Erfüllung der Form nicht gebunden sein wollen (Art. 16 OR). Lassen Sie solche Änderungen unterschreiben. Eine einfache E-Mail reicht dann in der Regel nicht. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR).

05 Informieren Sie Schlüsselkunden im Gespräch

Kein Schlüsselkunde soll die Erhöhung zuerst im Brief lesen. Führen Sie das Gespräch persönlich oder per Video, mit der zuständigen Verkaufsperson und bei Bedarf mit der Geschäftsleitung. Nennen Sie die Zahl früh und begründen Sie kurz.

Musterformulierungen:

«Wir passen unsere Preise per 1. April 2027 an. Für Sie bedeutet das plus 3,5 Prozent auf die Positionen gemäss Liste.»

«Unsere Kosten für Material und Personal sind im laufenden Jahr gestiegen. Wir geben nicht die ganze Steigerung weiter.»

«Ich möchte Ihnen das persönlich sagen, bevor der Brief kommt. Was brauchen Sie von uns für Ihre Budgetplanung?»

Auf Einwände antworten Sie mit Fakten, nicht mit Rabatten: «Ich verstehe, dass das Ihr Budget belastet. Ich kann Ihnen die Kostenblöcke zeigen.» Halten Sie Ergebnis, Einwände und vereinbarte nächste Schritte in einer Gesprächsnotiz fest.

06 Versenden Sie die schriftliche Mitteilung

Der Brief bestätigt, was im Gespräch gesagt wurde, und erreicht alle übrigen Kunden. Er nennt Stichtag, Höhe, betroffene Positionen und die Rechtsgrundlage, etwa die Klausel im Vertrag. Auf Schweigen als Zustimmung sollten Sie nicht bauen. Es gilt nur als Annahme, wenn nach den Umständen keine ausdrückliche Annahme zu erwarten ist (Art. 6 OR). Bitten Sie um schriftliche Bestätigung.

Musterbrief (Kern):

Sehr geehrte Frau [Name]

Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit. Per [Stichtag] passen wir unsere Preise an. Für die Positionen gemäss beiliegender Liste erhöhen sich die Nettopreise um [x,x] Prozent. Grund sind höhere Kosten für [Kostenblock 1] und [Kostenblock 2]. Bestellungen, die wir bis [Datum] bestätigen, liefern wir zu den bisherigen Preisen. Bitte bestätigen Sie uns die neuen Konditionen bis [Datum] mit dem beiliegenden Antwortblatt. Für Fragen steht Ihnen [Name, Telefon] zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

07 Verhandeln Sie Ausnahmen gegen Gegenleistung und kontrollieren Sie nach

Gewähren Sie Ausnahmen nur gegen eine Gegenleistung. Möglich sind eine Staffelung in zwei Schritten, eine längere Vertragslaufzeit, eine Mengenzusage oder ein kürzeres Zahlungsziel. Formulierung: «Wir können die Erhöhung in zwei Schritten umsetzen, wenn Sie den Vertrag um ein Jahr verlängern.» Dokumentieren Sie jede Ausnahme mit Begründung und Freigabe.

Bei neuen Verträgen schreiben Sie eine Indexklausel direkt in den Vertragstext. Sie nennt den Index mit Basis, etwa den LIK mit Basis Dezember 2025 = 100, den Stichmonat, die Schwelle und die Wirkung in beide Richtungen. Das BFS führt ältere Basen rechnerisch weiter (Kanton Wallis). Bestehende Klauseln mit Basis Dezember 2020 bleiben rechenbar, der BFS-Rechner hilft dabei.

Einen und drei Monate nach dem Stichtag prüfen Sie pro Kunde Umsatz und Menge gegen den Plan aus Schritt 3. Abweichungen über 5 Prozentpunkte besprechen Sie im Team.

Vorlage zur Anleitung

XLSX

Preiserhöhung pro Kunde rechnen

Excel-Vorlage: Kostentreiber, Deckungsbeitrag pro Kunde, Zeitplan und Indexklausel.

Kostenlos herunterladen

DOCX

Kundenbrief und Gesprächsleitfaden

Word-Vorlage mit vier Briefvarianten, Antwortblatt und Einwandbehandlung.

Kostenlos herunterladen

Checkliste

  • Verträge und AGB aller wiederkehrenden Kunden sind einem der vier Fälle zugeordnet.
  • Ankündigungsfristen und Kündigungstermine sind pro Vertrag erfasst.
  • Kostenblöcke sind gewichtet und mit Belegen dokumentiert.
  • Deckungsbeitrag und Segment sind pro Kunde gerechnet.
  • Erhöhung pro Kunde und Verhandlungsspielraum sind freigegeben.
  • Der Stichtag ist festgelegt, der Zeitplan ist rückwärts gerechnet.
  • Gesprächstermine mit allen Schlüsselkunden sind vor dem Briefversand angesetzt.
  • Brief, Preisliste und Antwortblatt sind geprüft.
  • Ausnahmen sind nur gegen dokumentierte Gegenleistung gewährt.
  • ERP, Offertvorlagen und Webshop zeigen ab Stichtag die neuen Preise.
  • Nachkontrolle nach einem und nach drei Monaten ist im Kalender.

Häufige Fehler

  • Teuerung als einzige Begründung: Mit einem LIK von plus 1,0 Prozent lässt sich keine Erhöhung von 5 Prozent erklären. Zeigen Sie Ihre eigenen Kostenblöcke.
  • Erhöhung mit Mitbewerbern abstimmen: Bei Preisabreden unter Konkurrenten wird die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs vermutet (Art. 5 Abs. 3 KG). Die Belastung beträgt bis zu 10 Prozent des Schweizer Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre (Art. 49a KG). Das gilt auch für Gespräche im Verband.
  • Festpreis übersehen: Bei einem Werkvertrag mit fest vereinbarter Vergütung können Sie Mehrkosten nicht nachträglich verrechnen (Art. 373 Abs. 1 OR).
  • Brief vor Gespräch: Ein Schlüsselkunde, der die Erhöhung zuerst im Brief liest, erfährt sie ohne Begründung und ohne Ansprechperson. Das erschwert jede weitere Verhandlung.
  • Ausnahmen ohne Gegenleistung: Ein Erlass ohne Gegenleistung wird zum Massstab für die nächste Runde.

Wann Sie Fachleute beiziehen

Ziehen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Vertragsrecht bei, wenn ein wichtiger Vertrag keine Preisregel und keinen klaren Kündigungstermin enthält oder wenn ein Kunde mit Rechtsstreit droht. Lassen Sie neue Preisanpassungs- und Indexklauseln vor dem ersten Einsatz prüfen. Bevor Sie im Verband Preisinformationen austauschen, holen Sie kartellrechtlichen Rat ein.

Häufige Fragen

Nur wenn der Vertrag oder die übernommenen AGB eine Preisanpassungs- oder Indexklausel enthalten. Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmende Willensäusserung beider Parteien (Art. 1 OR), der Preis gehört dazu. Ohne Klausel brauchen Sie die Zustimmung des Kunden oder Sie kündigen fristgerecht und bieten neue Preise an. Bei Einzelbestellungen ohne Rahmenvertrag ist jede Bestellung ein neuer Vertrag, für den Sie den neuen Preis anbieten können.

Massgebend ist zuerst die Frist im Vertrag oder in den AGB. Fehlt ein Anpassungsrecht, hilft auch eine lange Ankündigung nicht: Dann braucht der neue Preis die Zustimmung des Kunden oder eine Kündigung auf den nächsten Termin. Wir empfehlen sechs Wochen für den Brief und acht bis zwölf Wochen Gesamtvorlauf. Bei Kunden mit festem Budgetzyklus rechnen Sie mit mehr Zeit.

Nein. Die Preisbekanntgabeverordnung gilt für Angebote an Konsumentinnen und Konsumenten, also an Personen, die Waren oder Dienstleistungen nicht für eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit beziehen (SECO). Der Preisüberwacher ist nur für Wettbewerbsabreden und marktmächtige Unternehmen zuständig (Art. 2 PüG). Für die meisten KMU spielt beides bei B2B-Preiserhöhungen keine Rolle.

Der LIK misst Konsumentenpreise. Er passt für Dienstleistungen mit hohem Lohnanteil. Der Produzenten- und Importpreisindex misst Preise von Inland- und Importprodukten und passt für Warenlieferungen. Noch genauer ist ein Teilindex für Ihre Produktgruppe. Nennen Sie Index, Basis und Stichmonat und regeln Sie, was bei einer Revision gilt. Die letzte Revision trat Anfang 2026 in Kraft (BFS).

Klären Sie zuerst, ob der Vertrag Ihnen ein Anpassungsrecht gibt. Wenn ja, gilt der neue Preis ab Stichtag. Wenn nein, verhandeln Sie über eine Staffelung gegen Gegenleistung oder kündigen Sie auf den nächsten Termin. Prüfen Sie vorher mit der Rechnung aus Schritt 3, ob der Kunde zum alten Preis überhaupt einen positiven Deckungsbeitrag bringt.

Quellen

  1. Bundesamt für Statistik (BFS): «Die Konsumentenpreise sind im September stabil geblieben» (Medienmitteilung vom 1.10.2026), https://www.admin.ch/de/newnsb/wNfni1DvzKuQ, abgerufen am 18.10.2026.
  2. Bundesamt für Statistik (BFS): «Produzenten- und Importpreisindex steigt im September um 0,3%» (Medienmitteilung vom 15.10.2026), https://www.admin.ch/de/newnsb/pSs3KNd9dxGy, abgerufen am 18.10.2026.
  3. Bundesamt für Statistik (BFS): «Durchschnittliche Jahresteuerung von +0,2% im Jahr 2025» (Medienmitteilung vom 8.1.2026), https://www.admin.ch/de/newnsb/1POPbeD9zTX33VpiJ3zDB, abgerufen am 18.10.2026.
  4. Bundesamt für Statistik (BFS): «Die Reallöhne sind im Jahr 2025 um 1,6% gestiegen» (Medienmitteilung vom 21.4.2026), https://www.admin.ch/de/newnsb/Eh5oOnuiTBX189E3wK0yM, abgerufen am 18.10.2026.
  5. Bundesamt für Statistik (BFS): «Preisindizes: Revisionen 2025 und neue Immobilienstatistiken» (Medienmitteilung vom 13.2.2026), https://dam-api.bfs.admin.ch/hub/api/dam/assets/36441828/master, abgerufen am 18.10.2026.
  6. Bundesamt für Statistik (BFS): Produzenten- und Importpreise, https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/preise/produzentenpreise-importpreise.html, abgerufen am 18.10.2026.
  7. Bundesamt für Statistik (BFS): Online-Rechner Landesindex der Konsumentenpreise, https://lik-app.bfs.admin.ch/de/lik/rechner, abgerufen am 18.10.2026.
  8. Kanton Wallis: Landesindex der Konsumentenpreise (LIK), https://www.vs.ch/de/web/sstp/lik, abgerufen am 18.10.2026.
  9. Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 1, 6, 14, 16, 19, 373, 404, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de, abgerufen am 18.10.2026.
  10. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), SR 241, Art. 8, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1988/223_223_223/de, abgerufen am 18.10.2026.
  11. Kartellgesetz (KG), SR 251, Art. 5 und 49a, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1996/546_546_546/de, abgerufen am 18.10.2026.
  12. Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Missbräuchliche Geschäftsbedingungen, https://www.seco.admin.ch/de/missbraeuchliche-geschaeftsbedingungen, abgerufen am 18.10.2026.
  13. Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Grundlagen zur Preisbekanntgabe, https://www.seco.admin.ch/de/grundlagen-pbv, abgerufen am 18.10.2026.
  14. Preisüberwachung: Preisüberwachungsgesetz (PüG), SR 942.20, https://www.preisueberwacher.admin.ch/dam/pue/de/dokumente/gesetz/preisueberwachungsgesetz.pdf.download.pdf/preisueberwachungsgesetz.pdf, abgerufen am 18.10.2026.
  15. Schweizerisches Bundesgericht: BGE 135 III 1 (Ungewöhnlichkeitsregel bei AGB), Fassung der Universität Bern, https://servat.unibe.ch/dfr/bge/c3135001.html, abgerufen am 18.10.2026.
  16. Bundesamt für Statistik (BFS): «Produzenten- und Importpreisindex sinkt im Juli um 0,1%» (Medienmitteilung vom 13.8.2026, mit Teilindizes), https://dam-api.bfs.admin.ch/hub/api/dam/assets/36755270/master, abgerufen am 18.10.2026.

Weiterlesen