Sorgfaltspflichten Lieferkette: Befreiung prüfen und sauber belegen
Nach dieser Anleitung wissen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die Schweizer Sorgfaltspflichten zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit fällt. Sie können die Befreiung oder die Prüfung so dokumentieren, dass Revisionsstelle und Verwaltungsrat sie nachvollziehen.

- Für wen
- Leitung Einkauf und Finanzen in KMU, die Metalle oder Waren aus dem Ausland beziehen
- Zeitbedarf
- 1 bis 2 Arbeitstage für die erste Prüfung, danach rund 2 Stunden pro Jahr
- Rechtsgrundlage
- Art. 964j bis 964l OR, VSoTr (SR 221.433), Art. 325ter StGB
- Stand
- Oktober 2026
Kurz gesagt
Ob Ihr KMU unter die Sorgfaltspflichten nach Art. 964j bis 964l OR fällt, klären zwei getrennte Prüfungen. Bei Konfliktmineralien zählt die Menge: Wer Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold in den Formen von Anhang 1 der VSoTr einführt oder bearbeitet und die Jahresschwelle überschreitet, bei Gold 100 kg, muss die Herkunft prüfen. Eine KMU-Ausnahme gibt es dort nicht. Bei Kinderarbeit ist befreit, wer zwei von drei Grössen unterschreitet: Bilanzsumme 20 Millionen Franken, Umsatz 40 Millionen Franken, 250 Vollzeitstellen. Bei offensichtlicher Kinderarbeit gilt keine Ausnahme. Der Einkauf hält jede Befreiung schriftlich fest, wiederholt die Prüfung jährlich und bewahrt die Unterlagen auf.
Die Zahlen und Fristen auf einen Blick
| Wert | Was er bedeutet | Quelle |
|---|---|---|
| 100 kg pro Jahr | Schwelle für Gold in Rohform, Halbzeug oder Pulver (ex 7108) | Anhang 1 VSoTr |
| 5'000 kg pro Jahr | Schwelle für Zinnerze und Konzentrate (2609 00 00) | Anhang 1 VSoTr |
| 1'400 kg pro Jahr | Schwelle für Zinn als Stangen, Profile und Draht (8003) | Anhang 1 VSoTr |
| 250 kg pro Jahr | Schwelle für Wolframdraht (8101 96 00) | Anhang 1 VSoTr |
| 150 kg pro Jahr | Schwelle für andere Waren aus Tantal (8103 91 00 / 8103 99 00) | Anhang 1 VSoTr |
| CHF 20 Mio. / CHF 40 Mio. / 250 | KMU-Grössen Kinderarbeit: Bilanzsumme, Umsatzerlös, Vollzeitstellen; zwei davon in zwei Geschäftsjahren in Folge unterschreiten | Art. 6 Abs. 2 VSoTr |
| 51 von 195 Ländern | Einstufung «Basic» im UNICEF-Index, Stand Juni 2023 | UNICEF Schweiz |
| 6 Monate / 10 Jahre | Bericht elektronisch veröffentlichen / öffentlich zugänglich halten | Art. 964l OR |
| CHF 100'000 / CHF 50'000 | Höchstbusse bei Vorsatz / bei Fahrlässigkeit | Art. 325ter StGB |
| Geschäftsjahr 2023 | Erstes Geschäftsjahr mit Pflichten (bei Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr) | AS 2021 846, Übergangsbestimmung |
01 Erfassen Sie Warengruppen, Tarifnummern und Ursprungsländer
Ziehen Sie aus dem ERP die Einkaufsvolumen des letzten Geschäftsjahres, gruppiert nach Lieferant und Warengruppe. Ergänzen Sie zwei Felder, die im Einkauf oft fehlen: die Zolltarifnummer und das Ursprungsland gemäss Herkunftsangabe. Die Tarifnummer entscheidet bei den Mineralien, ob eine Ware überhaupt in Anhang 1 der VSoTr steht. Das Ursprungsland entscheidet bei der Kinderarbeit über das Länderrisiko. Für Produkte ist das Produktionsland gemäss Herkunftsangabe massgebend, für Dienstleistungen der Ort, an dem mindestens 50 Prozent der Wertschöpfung entstehen (Erläuternder Bericht BJ, S. 18 und 22).
Zählen Sie die Mengen der Gesellschaften mit, die Ihr Unternehmen kontrolliert. Die Mengenschwellen gelten für die ganze Gruppe (Art. 4 Abs. 2 VSoTr). Die Tarifnummern liefert in der Regel Ihr Spediteur aus den Einfuhrdokumenten.
02 Gleichen Sie Metallmengen mit Anhang 1 VSoTr ab
Die Mineralienpflicht trifft Unternehmen, die Mineralien oder Metalle mit Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold in der Schweiz in den freien Verkehr überführen oder bearbeiten (Art. 964j Abs. 1 Ziff. 1 OR). Massgebend sind die Tarifnummern und Jahresmengen in Anhang 1 VSoTr. Fertige Elektronik oder Maschinen stehen dort nicht. Summieren Sie pro Position und vergleichen Sie mit der Schwelle.
Beispiel (fiktive Zahlen): Ein Metallbauer führt pro Jahr 800 kg Zinndraht ein (Tarifnummer 8003). Die Schwelle liegt bei 1'400 kg. Er ist befreit und hält das Ergebnis fest. Ein Zulieferer der Uhrenindustrie bearbeitet 120 kg Gold (ex 7108). Er liegt über 100 kg und muss prüfen, ob das Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammt (Art. 3 Abs. 1 VSoTr). Ist das nicht der Fall, dokumentiert er dies und ist ebenfalls befreit (Art. 3 Abs. 2 VSoTr). Eine KMU-Ausnahme kennt die Mineralienpflicht nicht.
03 Stellen Sie den KMU-Status für die Kinderarbeit fest
Kleine und mittlere Unternehmen müssen nicht prüfen, ob ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht (Art. 6 Abs. 1 VSoTr). Als KMU gilt, wer zusammen mit den kontrollierten in- und ausländischen Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei von drei Grössen unterschreitet: Bilanzsumme 20 Millionen Franken, Umsatzerlös 40 Millionen Franken, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (Art. 6 Abs. 2 VSoTr). Die Werte entsprechen den Schwellen der ordentlichen Revision nach Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR (KMU-Portal).
Beispiel (fiktive Zahlen): Bilanzsumme CHF 24 Mio., Umsatz CHF 38 Mio., 180 Vollzeitstellen, in beiden Jahren ähnlich. Umsatz und Stellen liegen darunter. Das Unternehmen gilt als KMU. Gehört es zu einem Konzern, der die Grössen überschreitet, greift die Ausnahme nach dem Erläuternden Bericht (S. 21) nicht.
04 Prüfen Sie Länderrisiko und begründeten Verdacht
Ist Ihr Unternehmen kein KMU, prüfen Sie die Ausnahme für geringe Risiken. Sie gilt, wenn Sie Produkte nur aus Ländern beziehen oder herstellen, deren «Due diligence response» im Children's Rights in the Workplace Index von UNICEF als «Basic» eingestuft ist (Art. 7 Abs. 2 VSoTr). In der Fassung vom Juni 2023 trifft das auf 51 von 195 Ländern zu, darunter Deutschland, Italien und Polen. China, die USA, die Türkei und Griechenland sind «Enhanced». Die in der Verordnung genannte Webadresse leitet heute um. UNICEF Schweiz bietet die Liste ausdrücklich für Art. 7 VSoTr zum Download an.
Fällt ein Land nicht unter «Basic», prüfen Sie den begründeten Verdacht (Art. 5 VSoTr). Er setzt konkrete und belegte Hinweise voraus. Ein Rating «Enhanced» allein genügt nicht (Erläuternder Bericht, S. 19 f.). Für alle Unternehmen gilt: Bei offensichtlicher Kinderarbeit fallen sämtliche Ausnahmen weg (Art. 8 VSoTr).
05 Holen Sie Lieferantenerklärungen ein
Eine schriftliche Erklärung des Lieferanten ersetzt Ihre Prüfung nicht. Sie liefert aber die Daten, die Sie für die Prüfung brauchen. Fragen Sie pro Artikel oder Warengruppe ab:
- Zolltarifnummer und Ursprungsland gemäss Herkunftsangabe
- Anteil Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold und Bezugsform (Erz, Rohform, Halbzeug, Fertigware)
- Herkunftsland der Metalle und Name der Schmelze oder Raffinerie, falls bekannt
- Anteil aus Rezyklierung (Erleichterungen nach Art. 12 Abs. 3 VSoTr)
- Ob der Lieferant selbst einen Bericht nach Art. 964l OR veröffentlicht
Der letzte Punkt hat praktischen Wert: Wer Produkte von Unternehmen anbietet, die bereits Bericht erstattet haben, muss für diese Produkte keinen eigenen Bericht verfassen (Art. 964l Abs. 5 OR). Setzen Sie eine Gültigkeit von zwölf Monaten und fordern Sie die Erklärung mit der Jahresbestellung neu an.
06 Dokumentieren Sie die Befreiung und bewahren Sie sie auf
Die Verordnung verlangt Dokumentation in drei Fällen: Mineralien stammen nicht aus Konfliktgebieten (Art. 3 Abs. 2), kein begründeter Verdacht (Art. 5 Abs. 2), geringes Risiko (Art. 7 Abs. 3). Für die KMU-Ausnahme schreibt Art. 6 keine Dokumentation vor. Halten Sie die Berechnung trotzdem fest.
Ein internes Dokument genügt (Erläuternder Bericht, S. 19). Es enthält das Geschäftsjahr, die Datengrundlage, die Berechnung, den Entscheid, Datum und Unterschrift der verantwortlichen Person. Die Risikoanalyse ist jährlich zu wiederholen (Erläuternder Bericht, S. 22). Eine eigene Aufbewahrungsfrist für die Befreiungsdokumentation nennt die Verordnung nicht. Wir empfehlen zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, analog zu Geschäftsbüchern (Art. 958f OR).
07 Bauen Sie bei Pflicht das Managementsystem auf
Greift keine Befreiung, führt das Unternehmen ein Managementsystem mit Lieferkettenpolitik und Rückverfolgbarkeit (Art. 964k Abs. 1 OR). Es ermittelt und bewertet Risiken, erstellt einen Risikomanagementplan und ergreift Massnahmen (Art. 964k Abs. 2 OR, Art. 15 VSoTr). Bei Mineralien prüft ein zugelassenes Revisionsunternehmen jährlich die Einhaltung (Art. 16 VSoTr).
Das oberste Leitungsorgan erstattet jährlich Bericht, in einer Landessprache oder auf Englisch. Der Bericht wird innert sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres elektronisch veröffentlicht und bleibt zehn Jahre zugänglich (Art. 964l OR). Falsche Angaben, eine unterlassene Berichterstattung oder fehlende Aufbewahrung der Berichte werden mit Busse bis CHF 100'000 bestraft, bei Fahrlässigkeit bis CHF 50'000 (Art. 325ter StGB).
Vorlage zur Anleitung
Lieferketten-Check
Excel-Vorlage: Mengenschwellen, KMU-Status und Länderliste prüfen, Befreiung dokumentieren.
Checkliste
Häufige Fehler
- Nur die eigene Gesellschaft zählen. Mengenschwellen und KMU-Grössen gelten zusammen mit kontrollierten Unternehmen.
- KMU-Status auch für Mineralien annehmen. Die KMU-Ausnahme betrifft nur die Kinderarbeit. Bei Mineralien zählt allein die Menge.
- EU gleich «Basic» setzen. Griechenland und Bulgarien sind im UNICEF-Index «Enhanced». Prüfen Sie jedes Land einzeln.
- Lieferantenerklärung als Befreiung ablegen. Die Erklärung ist eine Datengrundlage. Den Entscheid trifft und dokumentiert Ihr Unternehmen.
- Einmal prüfen und vergessen. Mengen, Lieferanten und Unternehmensgrössen ändern sich. Wiederholen Sie die Prüfung jedes Jahr.
Wann Sie Fachleute beiziehen
Liegen Sie bei einer Metallposition nahe an der Schwelle oder ist die Tarifnummer unklar, klären Sie die Einreihung mit Ihrem Spediteur oder einer Zollfachperson. Greift keine Befreiung, ziehen Sie für Managementsystem und Bericht Ihre Revisionsstelle früh bei, bei Mineralien prüft sie ohnehin jährlich. Bei konkreten Hinweisen auf Kinderarbeit lohnt sich eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung in Wirtschaft und Menschenrechten. Für eine erste Einschätzung bietet das SECO einen kostenlosen, anonymen CSR Risiko Check an.
Häufige Fragen
Quellen
- Obligationenrecht, Art. 727, 958f, 964j, 964k, 964l OR (SR 220), Bundeskanzlei, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de, abgerufen 18.10.2026
- Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr, SR 221.433), Stand 1. Januar 2024, Bundeskanzlei, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/847/de, abgerufen 18.10.2026
- Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 325ter StGB (SR 311.0), Bundeskanzlei, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de, abgerufen 18.10.2026
- Obligationenrecht, Änderung vom 19. Juni 2020 (indirekter Gegenvorschlag), AS 2021 846, Bundeskanzlei, https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2021/846/de, abgerufen 18.10.2026
- Erläuternder Bericht zur VSoTr vom 3. Dezember 2021, Bundesamt für Justiz, https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/81540.pdf, abgerufen 18.10.2026
- Änderung des Revisionsrechts: höhere Schwellenwerte, KMU-Portal des SECO, https://www.kmu.admin.ch/de/anderung-des-revisionsrechts-hoehere-schwellenwerte-112012, abgerufen 18.10.2026
- Children’s Rights in the Workplace Index, as of June 2023 (Daten), UNICEF Schweiz und Liechtenstein, https://www.unicef.ch/sites/default/files/2023-11/childrens_rights_and_business_atlas_data_Juni2023.pdf, abgerufen 18.10.2026
- Children’s Rights in the Workplace Index (Downloadseite), UNICEF Schweiz und Liechtenstein, https://www.unicef.ch/en/what-we-do/national/publications-teaching-materials/childrens-rights-workplace-index, abgerufen 18.10.2026
- Neues Gesetz für die nachhaltige Unternehmensführung erhöht Schutz für Menschenrechte sowie Umwelt und entlastet KMU, Medienmitteilung Bundesrat vom 2. April 2026, https://www.admin.ch/de/newnsb/UDalr4CV5UX2_sLwdBHN_, abgerufen 18.10.2026
- Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung, EJPD, https://www.ejpd.admin.ch/de/bundesgesetz-ueber-die-nachhaltige-unternehmensfuehrung, abgerufen 18.10.2026
- Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG): Vernehmlassungsverfahren eröffnet, Hochschule Luzern, https://hub.hslu.ch/financialmanagement/2026/04/17/bundesgesetz-ueber-die-nachhaltige-unternehmensfuehrung-nufg-vernehmlassungsverfahren-eroeffnet/, abgerufen 18.10.2026
- Anwendungsinstrumente für Unternehmen, SECO, https://www.seco.admin.ch/de/anwendungsinstrumente-fuer-unternehmen, abgerufen 18.10.2026
- Unternehmensnachhaltigkeit in der Schweiz, SECO, https://www.seco.admin.ch/de/unternehmensnachhaltigkeit-schweiz, abgerufen 18.10.2026
- Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026, Amtsblatt der EU, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202600470, abgerufen 18.10.2026
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