Sorgfaltspflichten Lieferkette: Befreiung prüfen und sauber belegen

Nach dieser Anleitung wissen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die Schweizer Sorgfaltspflichten zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit fällt. Sie können die Befreiung oder die Prüfung so dokumentieren, dass Revisionsstelle und Verwaltungsrat sie nachvollziehen.

Redaktion Vortrieb19. Oktober 202610 Min. Lesezeit

Illustration: gestapelte Container und Globus

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Für wen
Leitung Einkauf und Finanzen in KMU, die Metalle oder Waren aus dem Ausland beziehen
Zeitbedarf
1 bis 2 Arbeitstage für die erste Prüfung, danach rund 2 Stunden pro Jahr
Rechtsgrundlage
Art. 964j bis 964l OR, VSoTr (SR 221.433), Art. 325ter StGB
Stand
Oktober 2026

Kurz gesagt

Ob Ihr KMU unter die Sorgfaltspflichten nach Art. 964j bis 964l OR fällt, klären zwei getrennte Prüfungen. Bei Konfliktmineralien zählt die Menge: Wer Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold in den Formen von Anhang 1 der VSoTr einführt oder bearbeitet und die Jahresschwelle überschreitet, bei Gold 100 kg, muss die Herkunft prüfen. Eine KMU-Ausnahme gibt es dort nicht. Bei Kinderarbeit ist befreit, wer zwei von drei Grössen unterschreitet: Bilanzsumme 20 Millionen Franken, Umsatz 40 Millionen Franken, 250 Vollzeitstellen. Bei offensichtlicher Kinderarbeit gilt keine Ausnahme. Der Einkauf hält jede Befreiung schriftlich fest, wiederholt die Prüfung jährlich und bewahrt die Unterlagen auf.

Die Zahlen und Fristen auf einen Blick

Wert Was er bedeutet Quelle
100 kg pro Jahr Schwelle für Gold in Rohform, Halbzeug oder Pulver (ex 7108) Anhang 1 VSoTr
5'000 kg pro Jahr Schwelle für Zinnerze und Konzentrate (2609 00 00) Anhang 1 VSoTr
1'400 kg pro Jahr Schwelle für Zinn als Stangen, Profile und Draht (8003) Anhang 1 VSoTr
250 kg pro Jahr Schwelle für Wolframdraht (8101 96 00) Anhang 1 VSoTr
150 kg pro Jahr Schwelle für andere Waren aus Tantal (8103 91 00 / 8103 99 00) Anhang 1 VSoTr
CHF 20 Mio. / CHF 40 Mio. / 250 KMU-Grössen Kinderarbeit: Bilanzsumme, Umsatzerlös, Vollzeitstellen; zwei davon in zwei Geschäftsjahren in Folge unterschreiten Art. 6 Abs. 2 VSoTr
51 von 195 Ländern Einstufung «Basic» im UNICEF-Index, Stand Juni 2023 UNICEF Schweiz
6 Monate / 10 Jahre Bericht elektronisch veröffentlichen / öffentlich zugänglich halten Art. 964l OR
CHF 100'000 / CHF 50'000 Höchstbusse bei Vorsatz / bei Fahrlässigkeit Art. 325ter StGB
Geschäftsjahr 2023 Erstes Geschäftsjahr mit Pflichten (bei Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr) AS 2021 846, Übergangsbestimmung

01 Erfassen Sie Warengruppen, Tarifnummern und Ursprungsländer

Ziehen Sie aus dem ERP die Einkaufsvolumen des letzten Geschäftsjahres, gruppiert nach Lieferant und Warengruppe. Ergänzen Sie zwei Felder, die im Einkauf oft fehlen: die Zolltarifnummer und das Ursprungsland gemäss Herkunftsangabe. Die Tarifnummer entscheidet bei den Mineralien, ob eine Ware überhaupt in Anhang 1 der VSoTr steht. Das Ursprungsland entscheidet bei der Kinderarbeit über das Länderrisiko. Für Produkte ist das Produktionsland gemäss Herkunftsangabe massgebend, für Dienstleistungen der Ort, an dem mindestens 50 Prozent der Wertschöpfung entstehen (Erläuternder Bericht BJ, S. 18 und 22).

Zählen Sie die Mengen der Gesellschaften mit, die Ihr Unternehmen kontrolliert. Die Mengenschwellen gelten für die ganze Gruppe (Art. 4 Abs. 2 VSoTr). Die Tarifnummern liefert in der Regel Ihr Spediteur aus den Einfuhrdokumenten.

02 Gleichen Sie Metallmengen mit Anhang 1 VSoTr ab

Die Mineralienpflicht trifft Unternehmen, die Mineralien oder Metalle mit Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold in der Schweiz in den freien Verkehr überführen oder bearbeiten (Art. 964j Abs. 1 Ziff. 1 OR). Massgebend sind die Tarifnummern und Jahresmengen in Anhang 1 VSoTr. Fertige Elektronik oder Maschinen stehen dort nicht. Summieren Sie pro Position und vergleichen Sie mit der Schwelle.

Beispiel (fiktive Zahlen): Ein Metallbauer führt pro Jahr 800 kg Zinndraht ein (Tarifnummer 8003). Die Schwelle liegt bei 1'400 kg. Er ist befreit und hält das Ergebnis fest. Ein Zulieferer der Uhrenindustrie bearbeitet 120 kg Gold (ex 7108). Er liegt über 100 kg und muss prüfen, ob das Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammt (Art. 3 Abs. 1 VSoTr). Ist das nicht der Fall, dokumentiert er dies und ist ebenfalls befreit (Art. 3 Abs. 2 VSoTr). Eine KMU-Ausnahme kennt die Mineralienpflicht nicht.

03 Stellen Sie den KMU-Status für die Kinderarbeit fest

Kleine und mittlere Unternehmen müssen nicht prüfen, ob ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht (Art. 6 Abs. 1 VSoTr). Als KMU gilt, wer zusammen mit den kontrollierten in- und ausländischen Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei von drei Grössen unterschreitet: Bilanzsumme 20 Millionen Franken, Umsatzerlös 40 Millionen Franken, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (Art. 6 Abs. 2 VSoTr). Die Werte entsprechen den Schwellen der ordentlichen Revision nach Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR (KMU-Portal).

Beispiel (fiktive Zahlen): Bilanzsumme CHF 24 Mio., Umsatz CHF 38 Mio., 180 Vollzeitstellen, in beiden Jahren ähnlich. Umsatz und Stellen liegen darunter. Das Unternehmen gilt als KMU. Gehört es zu einem Konzern, der die Grössen überschreitet, greift die Ausnahme nach dem Erläuternden Bericht (S. 21) nicht.

04 Prüfen Sie Länderrisiko und begründeten Verdacht

Ist Ihr Unternehmen kein KMU, prüfen Sie die Ausnahme für geringe Risiken. Sie gilt, wenn Sie Produkte nur aus Ländern beziehen oder herstellen, deren «Due diligence response» im Children's Rights in the Workplace Index von UNICEF als «Basic» eingestuft ist (Art. 7 Abs. 2 VSoTr). In der Fassung vom Juni 2023 trifft das auf 51 von 195 Ländern zu, darunter Deutschland, Italien und Polen. China, die USA, die Türkei und Griechenland sind «Enhanced». Die in der Verordnung genannte Webadresse leitet heute um. UNICEF Schweiz bietet die Liste ausdrücklich für Art. 7 VSoTr zum Download an.

Fällt ein Land nicht unter «Basic», prüfen Sie den begründeten Verdacht (Art. 5 VSoTr). Er setzt konkrete und belegte Hinweise voraus. Ein Rating «Enhanced» allein genügt nicht (Erläuternder Bericht, S. 19 f.). Für alle Unternehmen gilt: Bei offensichtlicher Kinderarbeit fallen sämtliche Ausnahmen weg (Art. 8 VSoTr).

05 Holen Sie Lieferantenerklärungen ein

Eine schriftliche Erklärung des Lieferanten ersetzt Ihre Prüfung nicht. Sie liefert aber die Daten, die Sie für die Prüfung brauchen. Fragen Sie pro Artikel oder Warengruppe ab:

  • Zolltarifnummer und Ursprungsland gemäss Herkunftsangabe
  • Anteil Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold und Bezugsform (Erz, Rohform, Halbzeug, Fertigware)
  • Herkunftsland der Metalle und Name der Schmelze oder Raffinerie, falls bekannt
  • Anteil aus Rezyklierung (Erleichterungen nach Art. 12 Abs. 3 VSoTr)
  • Ob der Lieferant selbst einen Bericht nach Art. 964l OR veröffentlicht

Der letzte Punkt hat praktischen Wert: Wer Produkte von Unternehmen anbietet, die bereits Bericht erstattet haben, muss für diese Produkte keinen eigenen Bericht verfassen (Art. 964l Abs. 5 OR). Setzen Sie eine Gültigkeit von zwölf Monaten und fordern Sie die Erklärung mit der Jahresbestellung neu an.

06 Dokumentieren Sie die Befreiung und bewahren Sie sie auf

Die Verordnung verlangt Dokumentation in drei Fällen: Mineralien stammen nicht aus Konfliktgebieten (Art. 3 Abs. 2), kein begründeter Verdacht (Art. 5 Abs. 2), geringes Risiko (Art. 7 Abs. 3). Für die KMU-Ausnahme schreibt Art. 6 keine Dokumentation vor. Halten Sie die Berechnung trotzdem fest.

Ein internes Dokument genügt (Erläuternder Bericht, S. 19). Es enthält das Geschäftsjahr, die Datengrundlage, die Berechnung, den Entscheid, Datum und Unterschrift der verantwortlichen Person. Die Risikoanalyse ist jährlich zu wiederholen (Erläuternder Bericht, S. 22). Eine eigene Aufbewahrungsfrist für die Befreiungsdokumentation nennt die Verordnung nicht. Wir empfehlen zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, analog zu Geschäftsbüchern (Art. 958f OR).

07 Bauen Sie bei Pflicht das Managementsystem auf

Greift keine Befreiung, führt das Unternehmen ein Managementsystem mit Lieferkettenpolitik und Rückverfolgbarkeit (Art. 964k Abs. 1 OR). Es ermittelt und bewertet Risiken, erstellt einen Risikomanagementplan und ergreift Massnahmen (Art. 964k Abs. 2 OR, Art. 15 VSoTr). Bei Mineralien prüft ein zugelassenes Revisionsunternehmen jährlich die Einhaltung (Art. 16 VSoTr).

Das oberste Leitungsorgan erstattet jährlich Bericht, in einer Landessprache oder auf Englisch. Der Bericht wird innert sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres elektronisch veröffentlicht und bleibt zehn Jahre zugänglich (Art. 964l OR). Falsche Angaben, eine unterlassene Berichterstattung oder fehlende Aufbewahrung der Berichte werden mit Busse bis CHF 100'000 bestraft, bei Fahrlässigkeit bis CHF 50'000 (Art. 325ter StGB).

Vorlage zur Anleitung

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Lieferketten-Check

Excel-Vorlage: Mengenschwellen, KMU-Status und Länderliste prüfen, Befreiung dokumentieren.

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Checkliste

  • Einkaufsvolumen des Geschäftsjahres nach Lieferant und Warengruppe exportiert
  • Zolltarifnummer und Ursprungsland für jede relevante Warengruppe erfasst
  • Mengen der kontrollierten Gesellschaften einbezogen
  • Mengen pro Position mit Anhang 1 VSoTr verglichen
  • Bei Überschreitung: Herkunft aus Konflikt- und Hochrisikogebieten geprüft
  • KMU-Grössen für zwei Geschäftsjahre in Folge berechnet, inklusive Konzernsicht
  • Falls kein KMU: Ursprungsländer mit der UNICEF-Liste «Basic» abgeglichen
  • Falls nötig: begründeten Verdacht mit Belegen geprüft
  • Lieferantenerklärungen eingeholt und mit Gültigkeitsdatum abgelegt
  • Befreiungsentscheid datiert, unterschrieben und abgelegt
  • Wiedervorlage für die Prüfung im nächsten Geschäftsjahr gesetzt

Häufige Fehler

  • Nur die eigene Gesellschaft zählen. Mengenschwellen und KMU-Grössen gelten zusammen mit kontrollierten Unternehmen.
  • KMU-Status auch für Mineralien annehmen. Die KMU-Ausnahme betrifft nur die Kinderarbeit. Bei Mineralien zählt allein die Menge.
  • EU gleich «Basic» setzen. Griechenland und Bulgarien sind im UNICEF-Index «Enhanced». Prüfen Sie jedes Land einzeln.
  • Lieferantenerklärung als Befreiung ablegen. Die Erklärung ist eine Datengrundlage. Den Entscheid trifft und dokumentiert Ihr Unternehmen.
  • Einmal prüfen und vergessen. Mengen, Lieferanten und Unternehmensgrössen ändern sich. Wiederholen Sie die Prüfung jedes Jahr.

Wann Sie Fachleute beiziehen

Liegen Sie bei einer Metallposition nahe an der Schwelle oder ist die Tarifnummer unklar, klären Sie die Einreihung mit Ihrem Spediteur oder einer Zollfachperson. Greift keine Befreiung, ziehen Sie für Managementsystem und Bericht Ihre Revisionsstelle früh bei, bei Mineralien prüft sie ohnehin jährlich. Bei konkreten Hinweisen auf Kinderarbeit lohnt sich eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung in Wirtschaft und Menschenrechten. Für eine erste Einschätzung bietet das SECO einen kostenlosen, anonymen CSR Risiko Check an.

Häufige Fragen

In der Regel nicht. Wer zusammen mit kontrollierten Unternehmen in zwei Geschäftsjahren in Folge zwei von drei Grössen unterschreitet (Bilanzsumme 20 Millionen Franken, Umsatz 40 Millionen Franken, 250 Vollzeitstellen), ist von der Verdachtsprüfung befreit (Art. 6 VSoTr). Die Ausnahme fällt weg, wenn Produkte offensichtlich unter Kinderarbeit hergestellt wurden (Art. 8 VSoTr).

Die Pflicht knüpft an die Einfuhr oder Bearbeitung der Mineralien und Metalle an, die in Anhang 1 VSoTr mit Tarifnummer aufgeführt sind, etwa Gold in Rohform oder Zinndraht (Art. 964j OR). Fertige Elektronik steht nicht in dieser Liste. Massgebend ist die Tarifnummer Ihrer Ware. Bei Grenzfällen klären Sie die Einreihung vor dem Entscheid.

Schriftlich und intern. Halten Sie Geschäftsjahr, Datengrundlage, Berechnung gegen die Schwelle, Entscheid, Datum und verantwortliche Person fest. Legen Sie Lieferantenerklärungen und ERP-Auszüge bei. Ein internes Dokument genügt laut Erläuterndem Bericht des BJ. Wiederholen Sie die Prüfung jährlich und bewahren Sie die Unterlagen zehn Jahre auf (unsere Empfehlung, analog Art. 958f OR).

Noch nicht. Die VSoTr wurde zuletzt per 1. Januar 2024 an den Zolltarif angepasst, die Mengen blieben gleich. Der Bundesrat hat zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) eine Vernehmlassung bis 9. Juli 2026 durchgeführt. KMU sind von den neuen Pflichten nicht direkt betroffen. Die Regeln zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit sollen laut HSLU inhaltlich weitergelten. Eine Botschaft ans Parlament lag bei Redaktionsschluss nicht vor.

Direkt kaum. Mit der Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026 hat die EU die Schwellen auf 5'000 Beschäftigte und 1,5 Milliarden Euro Umsatz angehoben und die Anwendung auf den 26. Juli 2029 verschoben. Indirekt fragen grosse Kunden aus der EU weiterhin Lieferantenerklärungen ab. Eine Ablage nach Schritt 5 und 6 hilft Ihnen, solche Anfragen schnell zu beantworten.

Quellen

  1. Obligationenrecht, Art. 727, 958f, 964j, 964k, 964l OR (SR 220), Bundeskanzlei, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de, abgerufen 18.10.2026
  2. Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr, SR 221.433), Stand 1. Januar 2024, Bundeskanzlei, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/847/de, abgerufen 18.10.2026
  3. Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 325ter StGB (SR 311.0), Bundeskanzlei, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de, abgerufen 18.10.2026
  4. Obligationenrecht, Änderung vom 19. Juni 2020 (indirekter Gegenvorschlag), AS 2021 846, Bundeskanzlei, https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2021/846/de, abgerufen 18.10.2026
  5. Erläuternder Bericht zur VSoTr vom 3. Dezember 2021, Bundesamt für Justiz, https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/81540.pdf, abgerufen 18.10.2026
  6. Änderung des Revisionsrechts: höhere Schwellenwerte, KMU-Portal des SECO, https://www.kmu.admin.ch/de/anderung-des-revisionsrechts-hoehere-schwellenwerte-112012, abgerufen 18.10.2026
  7. Children’s Rights in the Workplace Index, as of June 2023 (Daten), UNICEF Schweiz und Liechtenstein, https://www.unicef.ch/sites/default/files/2023-11/childrens_rights_and_business_atlas_data_Juni2023.pdf, abgerufen 18.10.2026
  8. Children’s Rights in the Workplace Index (Downloadseite), UNICEF Schweiz und Liechtenstein, https://www.unicef.ch/en/what-we-do/national/publications-teaching-materials/childrens-rights-workplace-index, abgerufen 18.10.2026
  9. Neues Gesetz für die nachhaltige Unternehmensführung erhöht Schutz für Menschenrechte sowie Umwelt und entlastet KMU, Medienmitteilung Bundesrat vom 2. April 2026, https://www.admin.ch/de/newnsb/UDalr4CV5UX2_sLwdBHN_, abgerufen 18.10.2026
  10. Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung, EJPD, https://www.ejpd.admin.ch/de/bundesgesetz-ueber-die-nachhaltige-unternehmensfuehrung, abgerufen 18.10.2026
  11. Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG): Vernehmlassungsverfahren eröffnet, Hochschule Luzern, https://hub.hslu.ch/financialmanagement/2026/04/17/bundesgesetz-ueber-die-nachhaltige-unternehmensfuehrung-nufg-vernehmlassungsverfahren-eroeffnet/, abgerufen 18.10.2026
  12. Anwendungsinstrumente für Unternehmen, SECO, https://www.seco.admin.ch/de/anwendungsinstrumente-fuer-unternehmen, abgerufen 18.10.2026
  13. Unternehmensnachhaltigkeit in der Schweiz, SECO, https://www.seco.admin.ch/de/unternehmensnachhaltigkeit-schweiz, abgerufen 18.10.2026
  14. Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026, Amtsblatt der EU, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202600470, abgerufen 18.10.2026

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