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Strom ab 100 MWh: Excel-Vorlage Markt oder Grundversorgung

Die Vorlage prüft pro Verbrauchsstätte den Anspruch auf Marktzugang, rechnet die Fristen bis zur Meldung an den Netzbetreiber und vergleicht Marktangebote mit dem Energietarif der Grundversorgung, inklusive Stressfall. Sie richtet sich an Einkaufs- und Finanzleitungen in KMU mit mindestens 100 MWh Stromverbrauch pro Standort oder mit Gasbezug.

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XLSX

Excel-Vorlage

Stand Oktober 2026 · Grundlage: Art. 11 StromVV, Art. 6, 12, 14 StromVG; Gas-Verordnungsentwürfe vom 24.06.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

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SKILL

KI-Skill

Der KI-Skill prüft den Anspruch Ihrer Verbrauchsstätten, vergleicht Angebote mit dem Energietarif der Grundversorgung inklusive Stressfall und erstellt die Entscheidungsvorlage für die Geschäftsleitung sowie ein Notfallblatt Gas. Für Microsoft 365 Copilot, ChatGPT und Claude.

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Was in der Vorlage steckt

  • Blatt «Anleitung» mit sieben Arbeitsschritten, einer Regeltabelle mit Fundstellen und den Quellen mit Abrufdatum.
  • Blatt «Stammdaten» mit Monatsverbrauch der letzten 12 Monate, Eigenproduktion und automatischer Prüfung der Schwelle von 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
  • Blatt «Fristen» rechnet aus dem Lieferjahr Tarifpublikation, Entscheid, Versandtermin, Meldefrist 31. Oktober und Lieferbeginn, jeweils mit Wochentag und Status.
  • Blatt «Angebote» vergleicht bis zu fünf Angebote (Fixpreis, Tranchen, spotindexiert) mit dem Energietarif der Grundversorgung und rechnet einen Stressfall für den offenen Anteil.
  • Blatt «Risiko» mit zehn Prüffragen zu Planbarkeit, Personal, Budget und Vertrag; die Freigabe der Endgültigkeit ist Ausschlusskriterium.
  • Blatt «Entscheid» fasst Anspruch, bestes Angebot, Stressfall und Risikopunkte zusammen und gibt eine Empfehlung aus, mit Feldern für Visum und Begründung.
  • Blatt «Mitteilung» mit einem Textbaustein für die schriftliche Meldung an den Verteilnetzbetreiber.
  • Blatt «Notfallblatt_Gas» mit Gasvertrag, Zweistoffanlage, Heizölreichweite, Umschalttest, Planung einer Kontingentierung, Sparmassnahmen und Kontakten.

So setzen Sie die Vorlage ein

  1. Verbrauch erfassen. Tragen Sie pro Monat Bezug ab Netz und selbst verbrauchten Eigenstrom der letzten 12 Monate vor der letzten Ablesung ein. Die Vorlage zeigt, ob die Verbrauchsstätte Anspruch hat.
  2. Lieferjahr setzen. Wählen Sie das Jahr, ab dem der Marktzugang gelten soll. Das Blatt Fristen zeigt Meldefrist, Wochentag und spätesten Versandtermin.
  3. Tarif und Angebote eintragen. Übernehmen Sie den Energietarif der Grundversorgung aus dem Tarifblatt Ihres Netzbetreibers und erfassen Sie die Angebote mit Preis, fixiertem Anteil, Grundgebühr und Bindefrist.
  4. Risiko prüfen und entscheiden. Beantworten Sie die Prüffragen, besprechen Sie das Blatt Entscheid mit der Geschäftsleitung und lassen Sie die Endgültigkeit schriftlich freigeben.
  5. Melden oder bleiben. Wer wechselt, sendet den Textbaustein rechtzeitig mit Empfangsbestätigung. Das Notfallblatt Gas aktualisieren Sie jedes Jahr vor dem Winter.

Häufige Fehler

  • Der Verbrauch mehrerer Standorte wird zusammengezählt, obwohl die Schwelle von 100 MWh pro Verbrauchsstätte gilt.
  • Ein Angebot für Energie wird mit dem Gesamttarif inklusive Netznutzung verglichen, obwohl das Netznutzungsentgelt auch im Markt anfällt.
  • Die Mitteilung wird am letzten Tag versandt, obwohl der 31. Oktober 2026 auf einen Samstag und 2027 auf einen Sonntag fällt.

Grundlage und Stand

Die Vorlage folgt Art. 11 der Stromversorgungsverordnung (StromVV, Stand 1.7.2026) und Art. 6, 12 und 14 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG, Stand 1.1.2026). Der Austritt aus der Grundversorgung ist nach Art. 11 Abs. 2 StromVV endgültig. Das Notfallblatt Gas stützt sich auf die Verordnungsentwürfe des Bundesrats zur Gas-Bewirtschaftung vom 24.06.2026. Stand der Vorlage: Oktober 2026.

Die Vorlage ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Beispielwerte sind als Beispiel markiert.

Häufige Fragen

Ab 100 MWh Jahresverbrauch pro Verbrauchsstätte. Massgebend sind die letzten 12 Monate vor der letzten Ablesung, Bezug ab Netz und selbst erzeugter Strom zusammen. Mehrere Standorte oder verschiedene Endverbraucher dürfen nicht zusammengezählt werden. Die Vorlage rechnet den Wert aus den Monatsdaten und zeigt, wie viel Reserve über der Schwelle bleibt.

Bis zum 31. Oktober beim Verteilnetzbetreiber, für den Netzzugang ab 1. Januar des Folgejahres. 2026 ist das ein Samstag, 2027 ein Sonntag. Die StromVV regelt keine Verschiebung auf Montag. Die Vorlage legt den Versand deshalb einige Arbeitstage vor die Frist und zeigt den Status.

Nein. Mit der Mitteilung entfällt die Lieferpflicht des Netzbetreibers endgültig. Der lokale Netzbetreiber darf Ihnen aber ein Marktangebot zu Grundversorgungskonditionen machen. Deshalb rechnet die Vorlage einen Stressfall und verlangt die schriftliche Freigabe der Geschäftsleitung, bevor sie den Wechsel empfiehlt. Laufen die Verträge aus, beschaffen Sie wieder am Markt.