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Quellensteuer 2027: Checkliste Jahreswechsel Lohnsoftware (Excel)
Die Excel-Checkliste führt Sie mit Terminen und Verantwortlichen durch die Umstellung der Lohnsoftware auf die Quellensteuertarife 2027. Sie richtet sich an Payroll-Verantwortliche, HR- und Finanzleitungen sowie Treuhänderinnen und Treuhänder mit Lohnmandaten in Schweizer KMU.
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Excel-Vorlage
Stand Oktober 2026 · Grundlage: ESTV-Rundschreiben Nr. 221, Recordformat ab 2027, Kreisschreiben Nr. 45 · kostenlos, ohne Anmeldung
KI-Skill
Der KI-Skill prüft Ihre Mitarbeitendenliste auf fehlende oder unplausible Tarifcodes und erstellt einen Massnahmenplan bis zum ersten Lohnlauf 2027. Für Microsoft 365 Copilot, ChatGPT und Claude.
Was in der Vorlage steckt
So setzen Sie die Vorlage ein
- Einstellungen erfassen. Tragen Sie Steuerjahr, Datum des ersten Lohnlaufs 2027, Software, ELM-Version und Ihre Kantone ein. Die Aufgabentermine rechnen sich daraus.
- Mitarbeitende prüfen. Erfassen Sie alle quellensteuerpflichtigen Personen mit Kanton, Zivilstand, Kindern und Kirchensteuer. Vergleichen Sie den Vorschlag mit dem Tarifcode in Ihrer Software.
- Tessiner Fälle klären. Ordnen Sie Personen mit Arbeitsort Tessin und Wohnsitz im Ausland den neuen Codes W, X, Y oder Z zu und lassen Sie Zweifelsfälle vom Kanton bestätigen.
- Tarife importieren und testen. Protokollieren Sie pro Kanton Dateidatum und Import der Tarifdateien 2027. Rechnen Sie den Januarlohn als Test und prüfen Sie Stichproben gegen den lesbaren Tarif.
- Übermitteln und abschliessen. Führen Sie die ELM-Übermittlungen mit Frist und Quittung im Blatt ELM. Erledigen Sie Korrekturen des Vorjahres im Kanton Zürich bis 31. März.
Häufige Fehler
- Die Lohnsoftware wird nicht auf das Recordformat ab 2027 aktualisiert, sodass die Tessiner Codes W bis Z fehlen.
- Der Abzug von CHF 264 pro Kind wird als Monatswert verstanden; laut ESTV-Rundschreiben Nr. 221 ist es ein Jahreswert des Bundes und steckt im Tarif.
- Rückfallcodes A0Y oder C0Y bleiben stehen, obwohl die Person ihre Angaben inzwischen geliefert hat; Änderungen gelten ab Beginn des Folgemonats.
Grundlage und Stand
Die Vorlage stützt sich auf das ESTV-Rundschreiben Nr. 221 «Quellensteuertarife 2027» vom 20.10.2026, das Recordformat der Quellensteuertarife ab 2027 vom 23.10.2026 und das Kreisschreiben Nr. 45 der ESTV. Fristen und Provisionen stammen aus den Angaben der Kantone Zürich und Tessin sowie von Swissdec, Stand Oktober 2026. Andere Kantone können abweichende Fristen und Sätze haben.
- ESTV, Rundschreiben Nr. 221 Quellensteuertarife 2027
- ESTV, Recordformate der Quellensteuertarife ab 2027
- ESTV, Kreisschreiben Nr. 45
- Kanton Zürich, Quellensteuer abrechnen
Die Vorlage ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Beispielwerte sind als Beispiel markiert.