13-Wochen-Liquiditätsplan für KMU: Aufbau, Formeln und typische Fehler

Nach dieser Anleitung bauen Sie einen rollierenden 13-Wochen-Liquiditätsplan, der Einzahlungen nach dem echten Zahlungsverhalten Ihrer Kunden und Auszahlungen nach Schweizer Zahlungsterminen abbildet. Sie erkennen Engpässe Wochen im Voraus und wissen rechtzeitig, wann Sie mit Bank oder Kunden reden müssen.

Redaktion Vortrieb19. Oktober 202611 Min. Lesezeit

Illustration: 13 Wochenbalken, einer unter der Frühwarnschwelle

Der Vortrieb-Brief

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Für wen
Leitung Finanzen und Treuhänderinnen oder Treuhänder von KMU mit 10 bis 200 Mitarbeitenden
Zeitbedarf
3 Stunden für den ersten Plan, danach 30 Minuten pro Woche
Rechtsgrundlage
Art. 104 OR, Art. 323 OR, Art. 725 OR, Art. 34 AHVV, Art. 66 BVG, Art. 35 und 86 MWSTG, Art. 161 und 163 DBG
Stand
Oktober 2026

Kurz gesagt

Ein 13-Wochen-Liquiditätsplan zeigt für jede Kalenderwoche des nächsten Quartals, wie viel Geld auf den Konten liegt. Er startet mit dem Kontostand vom Montag, addiert die erwarteten Einzahlungen und zieht die Auszahlungen ab. Debitoren planen Sie nicht nach Fälligkeit, sondern nach dem bisherigen Zahlungsverhalten des Kunden. Bei den Auszahlungen zählen in der Schweiz vor allem die Löhne (inklusive 13. Monatslohn, falls vereinbart), die AHV-Akontobeiträge bis zum 10. Tag nach Monats- oder Quartalsende, die MWST 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode, BVG-Beiträge, Steuerraten, Mieten und Leasing. Jeden Montag ersetzen Sie die vergangene Woche durch Ist-Zahlen und hängen eine neue Woche an.

Die Fristen und Sätze auf einen Blick

Position Wert oder Frist Quelle
AHV/IV/EO-Akontobeiträge, Rhythmus monatlich; vierteljährlich, wenn die jährliche Lohnsumme CHF 200'000 nicht übersteigt Art. 34 Abs. 1 lit. a AHVV
AHV-Akontobeiträge, Zahlungsfrist innert 10 Tagen nach Ende der Zahlungsperiode Art. 34 Abs. 3 AHVV
Verzugszins der Ausgleichskasse 5 Prozent pro Jahr Merkblatt 2.01, AHV/IV
AHV-Lohndeklaration bis 30. Januar des Folgejahres; Differenzrechnung zahlbar innert 30 Tagen Merkblatt 2.01, AHV/IV
BVG-Beiträge, spätester Termin Ende des ersten Monats nach dem Kalender- oder Versicherungsjahr Art. 66 Abs. 4 BVG
MWST-Abrechnungsperiode vierteljährlich (effektive Methode), halbjährlich (Saldosteuersatz), auf Antrag monatlich oder jährlich Art. 35 MWSTG
MWST-Zahlung 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode Art. 86 MWSTG, ESTV
MWST jährliche Abrechnung bis CHF 5'005'000 Umsatz; Raten am 30. Mai, 30. August, 30. November; Rest bis Ende Februar ESTV
Verzugszins auf Bundessteuern (MWST, direkte Bundessteuer) 4,0 Prozent (2026 und 2027) Bundesrat, Medienmitteilung 22.09.2026
Direkte Bundessteuer Fälligkeit in der Regel 1. März des Folgejahres, Zahlung innert 30 Tagen Art. 161 und 163 DBG, ESTV
Lohnzahlung spätestens am Monatsende Art. 323 Abs. 1 OR
13. Monatslohn gesetzlich nicht vorgeschrieben, nur bei vertraglicher Vereinbarung KMU-Portal SECO
Verzugszins auf Geldschulden 5 Prozent pro Jahr Art. 104 Abs. 1 OR
Verspätet bezahlte B2B-Rechnungen in der Schweiz 17,9 Prozent; durchschnittlich 15,1 Tage Verzug (1. Halbjahr 2024) Dun & Bradstreet Schweiz

01 Legen Sie Raster und Anfangsbestand fest

Der Plan hat 13 Spalten, eine pro Kalenderwoche, jeweils Montag bis Sonntag. Woche 1 beginnt am kommenden Montag. In die Zeilen kommen drei Blöcke: Einzahlungen, Auszahlungen, Bestand. Planen Sie ausschliesslich Zahlungsströme, keinen Aufwand und keinen Ertrag. Abschreibungen, Rückstellungen und Abgrenzungen gehören nicht hinein.

Der Anfangsbestand ist die Summe aller frei verfügbaren Bankguthaben am Montagmorgen. Gesperrte Konten (z. B. Mietkaution) zählen nicht. Eine beanspruchte Kontokorrentlimite erfassen Sie als negativen Bestand, nicht als Guthaben.

Der Endbestand einer Woche ist Anfangsbestand plus Einzahlungen minus Auszahlungen. Der Anfangsbestand von Woche 2 ist der Endbestand von Woche 1, und so weiter.

Beispiel (fiktives KMU mit 45 Mitarbeitenden): Planstart am Montag, 19. Oktober 2026. Woche 13 endet am Sonntag, 17. Januar 2027. Anfangsbestand CHF 420'000, Kontokorrentlimite CHF 300'000.

Der Horizont von 13 Wochen ist bewusst gewählt: Er umfasst ein ganzes Quartal und damit mindestens eine MWST-Zahlung und drei Lohnläufe.

02 Planen Sie Einzahlungen nach realem Zahlungsverhalten

Exportieren Sie die offenen Posten aus der Debitorenbuchhaltung. Ermitteln Sie für jeden grösseren Kunden aus den letzten zwölf Monaten, wie viele Tage er im Schnitt nach Fälligkeit bezahlt hat. Das erwartete Zahldatum ist dann Rechnungsdatum plus Zahlungsziel plus durchschnittlicher Verzug des Kunden.

Die Korrektur lohnt sich. Laut Dun & Bradstreet wurden im ersten Halbjahr 2024 in der Schweiz 17,9 Prozent der B2B-Rechnungen verspätet bezahlt, im Schnitt 15,1 Tage nach Fälligkeit.

Beispiel: Rechnung über CHF 80'000 vom 5. Oktober 2026, Zahlungsziel 30 Tage, fällig am 4. November (Woche 3). Der Kunde zahlt im Schnitt 15 Tage zu spät. Im Plan steht der Betrag deshalb am 19. November (Woche 5).

Für Umsätze, die noch nicht fakturiert sind, rechnen Sie mit dem Datum der geplanten Rechnung plus demselben Erfahrungswert. Neukunden ohne Historie erhalten den Durchschnitt Ihres Portfolios. Strittige oder stark überfällige Posten setzen Sie mit null an und führen sie separat.

03 Tragen Sie Löhne und Sozialversicherungen ein

Der Lohn ist spätestens am Monatsende auszurichten (Art. 323 Abs. 1 OR; Swissmem). Planen Sie am Zahltag die Nettolöhne. Die Arbeitnehmerbeiträge an AHV/IV/EO überweisen Sie zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Ausgleichskasse (Merkblatt 2.01). Sie gehören daher in die Zeile der Ausgleichskasse, nicht zum Lohn.

Die Ausgleichskasse setzt Akontobeiträge auf Basis der voraussichtlichen Lohnsumme fest. Bei einer jährlichen Lohnsumme über CHF 200'000 zahlen Sie monatlich, sonst vierteljährlich (Art. 34 Abs. 1 lit. a AHVV). Zahlungsfrist ist der 10. Tag nach Monats- oder Quartalsende (Art. 34 Abs. 3 AHVV). Übernehmen Sie Betrag und Rhythmus direkt aus Ihrer Akontorechnung.

Die BVG-Beiträge zahlen Sie nach Anschlussvertrag Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Gesetzlich spätester Termin ist das Ende des ersten Monats nach dem Kalender- oder Versicherungsjahr (Art. 66 Abs. 4 BVG).

Der 13. Monatslohn ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ist er vereinbart, prüfen Sie im Vertrag den Auszahlungstermin. Beispiel: Wird er mit dem Dezemberlohn ausbezahlt, verdoppelt sich in dieser Woche die Lohnzahlung.

04 Erfassen Sie MWST, Steuern und Fixkosten

Die MWST planen Sie als Zahllast am Fälligkeitstag, nicht als laufenden Abfluss. Wer effektiv abrechnet, rechnet vierteljährlich ab, mit Saldosteuersatz halbjährlich (Art. 35 MWSTG). Fällig ist die Steuer 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode (ESTV). Beispiel: Die Zahllast für das dritte Quartal 2026 ist 60 Tage nach dem 30. September fällig, also Ende November. Fällt ein Termin auf ein Wochenende, planen Sie die Zahlung konservativ am Werktag davor, hier am Freitag, 27. November (Woche 6).

Seit 2025 können Unternehmen bis CHF 5'005'000 Umsatz auf Antrag jährlich abrechnen. Bei der effektiven Methode sind dann Raten am 30. Mai, 30. August und 30. November fällig, die Jahresabrechnung samt Restzahlung bis Ende Februar (ESTV).

Die direkte Bundessteuer wird in der Regel am 1. März des Folgejahres fällig und ist innert 30 Tagen zu bezahlen (ESTV). Raten und Termine der Staats- und Gemeindesteuern regelt jeder Kanton selbst. Übernehmen Sie die Termine aus Ihrer provisorischen Rechnung.

Mieten, Leasingraten, Versicherungsprämien, Zinsen und Amortisationen tragen Sie mit dem Termin aus dem jeweiligen Vertrag ein. Lieferantenrechnungen planen Sie nach dem Datum, an dem Sie tatsächlich zahlen wollen.

05 Setzen Sie Kreditlimite und Frühwarnschwelle

Unter dem Endbestand führen Sie zwei weitere Zeilen. Die erste zeigt den verfügbaren Spielraum: Endbestand plus vereinbarte Kreditlimite. Die zweite ist die Frühwarnschwelle, ein fixer Mindestbestand.

Die Schwelle legen Sie selbst fest. Eine pragmatische Grösse (Annahme der Redaktion, keine Norm): die Auszahlungen einer normalen Woche ohne Lohnlauf plus eine Reserve für Unvorhergesehenes. Im Beispiel sind das CHF 150'000.

Eine Ampel macht die Lage auf einen Blick sichtbar. Grün: Endbestand mindestens auf der Schwelle. Gelb: Endbestand unter der Schwelle, Endbestand plus Limite aber darüber. Rot: auch mit Limite unter der Schwelle.

Beispiel: Woche 10 (21. bis 27. Dezember 2026) enthält Dezemberlohn und 13. Monatslohn, zusammen CHF 540'000 netto. Der Endbestand fällt auf minus CHF 163'000. Mit der Limite bleiben CHF 137'000 Spielraum, weniger als die Schwelle. Die Ampel steht auf Rot, und zwar zehn Wochen im Voraus.

Schätzungsweise 9 von 10 Konkursen gehen laut KMU-Portal des SECO auf eine Liquiditätskrise zurück.

06 Vergleichen Sie Plan und Ist jeden Montag

Am Montag ersetzen Sie die abgelaufene Woche durch die Ist-Zahlen aus dem Bankkonto. Pro Zeile berechnen Sie die Abweichung in Franken und in Prozent. Dann verschieben Sie das Fenster: Woche 2 wird Woche 1, und am Ende kommt eine neue Woche 13 dazu.

Die Abweichung zeigt, wo Ihre Annahmen nicht stimmen. Zahlen Kunden systematisch später als geplant, passen Sie den Verzug in der Debitorenliste an.

Prüfen Sie zusätzlich, ob der Ist-Endbestand mit dem Banksaldo übereinstimmt. Weicht er ab, fehlt eine Zahlung im Plan.

Beispiel: Plan Einzahlungen Woche 3 CHF 185'000, Ist CHF 130'000, Abweichung minus CHF 55'000 (minus 29,7 Prozent). Ursache: zwei Kunden mit zusammen CHF 55'000 haben nicht bezahlt. Beide erhalten einen Anruf und in der Debitorenliste einen höheren Verzugswert.

Ändert sich Ihre Lohnsumme wesentlich, müssen Sie die Ausgleichskasse informieren (Merkblatt 2.01). Sonst stimmen Akonto und Plan nicht mehr.

07 Rechnen Sie zwei Szenarien durch

Für Entscheide über Limiten und Investitionen brauchen Sie neben dem Basisplan zwei Stressfälle.

Szenario Verzug: Alle Einzahlungen kommen 15 Tage später als im Basisplan. Der Wert orientiert sich am durchschnittlichen Verzug von 15,1 Tagen laut Dun & Bradstreet.

Szenario Ausfall: Ihr grösster Kunde zahlt im ganzen Planungszeitraum nicht.

In der Vorlage steuern Sie beides über zwei Eingabefelder. Im Beispiel kippt das Szenario Verzug schon in Woche 7 auf Rot, drei Wochen früher als der Basisplan. Die Auszahlungen bleiben unverändert, denn Löhne, AHV und MWST lassen sich kaum verschieben. Säumige öffentliche Abgaben kosten Verzugszins: 5 Prozent bei der Ausgleichskasse (Merkblatt 2.01), 4,0 Prozent bei der MWST (Bundesrat).

Ihre eigenen Kunden schulden ab Verzug 5 Prozent Zins (Art. 104 Abs. 1 OR). Ist ein Verfalltag vereinbart, tritt der Verzug ohne Mahnung mit Ablauf dieses Tages ein (Art. 102 Abs. 2 OR). Planen Sie diese Zinsen nicht als Einzahlung ein.

Zeigt ein Szenario Rot, handeln Sie jetzt. Sprechen Sie mit der Bank über die Limite oder vereinbaren Sie mit grossen Kunden Anzahlungen.

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13-Wochen-Liquiditätsplan

Excel-Vorlage mit Schweizer Zahlungsterminen, Frühwarnschwelle und Szenarien.

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Checkliste

  • Planstart auf einen Montag gelegt, 13 Wochen definiert
  • Anfangsbestand aus allen frei verfügbaren Konten erfasst
  • Offene Debitoren mit Zahlungsziel und Kundenverzug importiert
  • Nicht fakturierte Umsätze mit Rechnungsdatum und Verzug geplant
  • Nettolöhne an den Zahltagen eingetragen, 13. Monatslohn geprüft
  • AHV-Akonto mit Betrag und Termin aus der Akontorechnung übernommen
  • BVG-Beiträge nach Anschlussvertrag eingetragen
  • MWST-Zahllast am Fälligkeitstag erfasst, Methode und Periode geprüft
  • Steuerraten aus provisorischen Rechnungen übernommen
  • Mieten, Leasing, Zinsen und Amortisationen mit Vertragsterminen erfasst
  • Kreditlimite und Frühwarnschwelle hinterlegt, Ampel aktiv
  • Montagsroutine festgelegt: Ist erfassen, Abweichung prüfen, Fenster verschieben

Häufige Fehler

Debitoren auf Fälligkeit planen. Der Plan sieht dann jede Woche besser aus als die Realität. Planen Sie mit dem Verzug jedes Kunden.

Lohnabzüge doppelt erfassen. Wer am Zahltag Bruttolöhne einsetzt und die AHV-Akonto separat, zählt die Arbeitnehmerbeiträge zweimal. Am Zahltag gehören nur die Nettolöhne in den Plan.

MWST als Monatskosten verteilen. Die Zahllast fliesst als ein Betrag am Fälligkeitstag ab. Jährliche Abrechner vergessen oft die Rate vom 30. November.

Dezember unterschätzen. Der 13. Monatslohn, Jahresboni und Jahresprämien fallen oft in dieselben Wochen. Prüfen Sie diese Wochen besonders.

Limite als eigenes Geld behandeln. Eine Kontokorrentlimite kann die Bank je nach Vertrag kürzen. Lesen Sie die Bedingungen im Kreditvertrag nach.

Wann Sie Fachleute beiziehen

Zeigt der Plan trotz Limite einen negativen Spielraum, sprechen Sie früh mit Ihrer Bank und Ihrer Treuhänderin oder Ihrem Treuhänder. Für Fristerstreckungen und Zahlungsaufschübe wenden Sie sich direkt an ESTV oder Ausgleichskasse, bevor die Frist abläuft. Droht die Zahlungsunfähigkeit, muss der Verwaltungsrat Massnahmen ergreifen (Art. 725 OR; Kanton Glarus, Merkblatt). Dann gehört eine Anwältin oder ein Anwalt für Sanierungsrecht an den Tisch.

Häufige Fragen

Ein 13-Wochen-Liquiditätsplan ist eine rollierende Vorschau der Zahlungsströme für die nächsten 13 Kalenderwochen, also ein Quartal. Pro Woche stehen Anfangsbestand, Einzahlungen, Auszahlungen und Endbestand. Anders als das Budget enthält er nur effektive Zahlungen zum erwarteten Datum. Er wird jede Woche mit Ist-Zahlen aktualisiert und um eine Woche verlängert, sodass der Blick immer 13 Wochen nach vorn reicht.

Wöchentlich, am besten jeden Montag. Sie ersetzen die abgelaufene Woche durch die Ist-Zahlen, prüfen die Abweichungen und hängen eine neue Woche an. Mit einer sauberen Vorlage dauert das rund 30 Minuten. In angespannten Phasen lohnt sich zusätzlich ein kurzer Blick am Donnerstag vor grossen Zahlungsläufen, etwa vor dem Lohnlauf.

Die MWST ist 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode fällig (ESTV). Bei der effektiven Methode rechnen Sie vierteljährlich ab, mit Saldosteuersatz halbjährlich (Art. 35 MWSTG). Wer jährlich abrechnet, zahlt bei der effektiven Methode Raten am 30. Mai, 30. August und 30. November und den Rest bis Ende Februar. Verspätete Zahlungen kosten 4,0 Prozent Verzugszins.

Die Akontobeiträge sind innert 10 Tagen nach Ende der Zahlungsperiode fällig (Art. 34 Abs. 3 AHVV). Arbeitgeber mit einer jährlichen Lohnsumme über CHF 200'000 zahlen monatlich, kleinere vierteljährlich. Die Lohndeklaration geht bis 30. Januar an die Ausgleichskasse. Auf verspäteten Zahlungen erhebt die Kasse 5 Prozent Verzugszins pro Jahr (Merkblatt 2.01).

Ein bestimmtes Format schreibt das Gesetz nicht vor. Der Verwaltungsrat einer AG muss aber die Zahlungsfähigkeit überwachen und bei drohender Zahlungsunfähigkeit handeln (Art. 725 OR). Für die GmbH gelten diese Regeln sinngemäss (Art. 820 OR). Ein rollierender Liquiditätsplan ist in der Praxis das übliche Mittel, um diese Überwachung zu dokumentieren.

Quellen

  1. Obligationenrecht (OR), Art. 102, 104, 323, 725, 820. Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de (abgerufen 18.10.2026)
  2. Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), Art. 34. Fedlex. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/1185_1183_1185/de#art_34 (abgerufen 18.10.2026)
  3. Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 66. Fedlex. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1983/797_797_797/de#art_66 (abgerufen 18.10.2026)
  4. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), Art. 35, 86, 87. Fedlex. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de (abgerufen 18.10.2026)
  5. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 161, 163. Fedlex. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/de (abgerufen 18.10.2026)
  6. Mehrwertsteuer bezahlen. Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV. https://www.estv.admin.ch/de/mwst-bezahlen (abgerufen 18.10.2026)
  7. Jährliche Abrechnung. ESTV. https://www.estv.admin.ch/de/mwst-jaehrliche-abrechnung-2025 (abgerufen 18.10.2026)
  8. Fristverlängerung für die Einreichung der MWST-Abrechnung. ESTV. https://www.estv.admin.ch/de/mwst-fristverlaengerung-einreichung-abrechnung (abgerufen 18.10.2026)
  9. Keine Änderung der Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern, -abgaben und -sanktionen für 2027. Der Bundesrat, Medienmitteilung vom 22.09.2026. https://www.admin.ch/de/newnsb/bCxrY5LSQCuF (abgerufen 18.10.2026)
  10. Bezugsverfahren bei den direkten Steuern (Steuerbegriffe, November 2021). ESTV. https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/estv/steuersystem/dossier-steuerinformationen/e/e-bezugsverfahren-bei-direkten-steuern.pdf.download.pdf/e-bezugsverfahren-bei-direkten-steuern.pdf (abgerufen 18.10.2026)
  11. Merkblatt 2.01 Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO, Stand 1. Januar 2026. Informationsstelle AHV/IV. https://ahv-iv.ch/p/2.01.d (abgerufen 18.10.2026)
  12. Zweck des Arbeitsvertrags. KMU-Portal des SECO. https://www.kmu.admin.ch/de/zweck-des-arbeitsvertrags (abgerufen 18.10.2026)
  13. Immer zahlungsfähig dank Liquiditätsplanung. KMU-Portal des SECO. https://www.kmu.admin.ch/de/immer-zahlungsfaehig-dank-liquiditaetsplanung (abgerufen 18.10.2026)
  14. Wann werden Löhne fällig und wie sieht es mit den Abrechnungsperioden aus? Swissmem. https://www.swissmem.ch/de/themen/wann-werden-loehne-faellig-und-wie-sieht-es-mit-den-abrechnungsperioden-aus.html (abgerufen 18.10.2026)
  15. Schweizer Unternehmen bezahlen jede fünfte Rechnung zu spät (Zahlungsverhalten B2B Schweiz, 1. Halbjahr 2024). Dun & Bradstreet Schweiz, 29.08.2024. https://www.dnb.com/de-ch/ueber-uns/news/zahlungsverhalten-b2b-schweiz-1HJ_2024.html (abgerufen 18.10.2026)
  16. Merkblatt Gesetzliche Pflichten als Verwaltungsrat einer AG bzw. Geschäftsführer einer GmbH, Januar 2023. Kanton Glarus, Handelsregister. https://www.gl.ch/public/upload/assets/48435/2023_Merkblatt%20Gesetzliche%20Pflichten%20als%20Verwaltungsrat%20einer%20AG%20bzw.%20Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrer%20einer%20GmbH.pdf?fp=1 (abgerufen 18.10.2026)
  17. Urteil S 2021 155 vom 13.01.2022 (Wiedergabe Art. 66 Abs. 4 BVG). Verwaltungsgericht des Kantons Zug, via entscheidsuche.ch. https://entscheidsuche.ch/docs/ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_001_S-2021-155_2022-01-13.pdf (abgerufen 18.10.2026)

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