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EU-Zoll für Kleinsendungen: Rechner und Produktkennungen (Excel)
Der Rechner zählt die Warenpositionen einer EU-Bestellung und rechnet Pauschalzoll und Bearbeitungsgebühr für zwei Versandwege. Das Datenblatt prüft pro Artikel die Produktkennungen, die ab 1. November 2026 in jeder Zollanmeldung für Sendungen bis 150 Euro stehen müssen.
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Excel-Vorlage
Stand Oktober 2026 · Grundlage: VO (EU) 2026/382, Delegierte VO (EU) 2026/1022 und 2026/2152 · kostenlos, ohne Anmeldung
KI-Skill
Der KI-Skill prüft Ihre Artikelliste auf die EU-Produktkennungen und rechnet Zoll und Gebühr pro Bestellung für beide Versandwege. Für Microsoft 365 Copilot, ChatGPT und Claude.
Was in der Vorlage steckt
So setzen Sie die Vorlage ein
- Parameter prüfen. Prüfen Sie Sätze und Daten im Blatt Parameter und tragen Sie die Gebühren Ihres Versand- oder Zolldienstleisters und den Wechselkurs ein.
- Artikel erfassen. Erfassen Sie im Blatt Produktkennungen jeden Artikel, den Sie in die EU verkaufen. Bereinigen Sie alle Zeilen, die in der Prüfspalte nicht «OK» zeigen.
- Bestellung rechnen. Wählen Sie im Blatt Bestellung Artikel und Mengen einer typischen Bestellung. Die Vorlage zeigt Positionen, Zoll und Gebühr für beide Versandwege.
- Monat vergleichen. Tragen Sie im Blatt Vergleich_Monat Pakete pro Tag und Durchschnittswerte ein. Vergleichen Sie den Break-even mit den Offerten Ihrer Dienstleister.
- Daten übergeben. Übergeben Sie Artikelnummer, Herstellerreferenz und GTIN vor dem 1. November 2026 an Ihren Dienstleister und testen Sie die Übermittlung.
Häufige Fehler
- Kosten pro Paket statt pro Warenposition rechnen: Drei verschiedene Tarifnummern kosten ab November 15 Euro, nicht 5 Euro.
- Die Herstellerreferenz leer lassen, weil keine EAN existiert: Sie ist immer Pflicht, die EAN nur, wenn es eine gibt.
- Präferenzursprung mit IOSS kombinieren wollen: Mit IOSS gilt der Pauschalzoll immer, auch bei Schweizer Ursprung.
Grundlage und Stand
Der Pauschalzoll von 3 Euro gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 für Sendungen bis 150 Euro (Art. 2 VO (EU) 2026/382); Waren mit Präferenzmassnahme sind ohne IOSS ausgenommen (Art. 1 Nr. 24 Delegierte VO (EU) 2015/2446 in der Fassung 2026/1022). Die Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Warenposition gilt ab 1. November 2026 (Delegierte VO (EU) 2026/2152), ebenso die Pflicht zu Produktkennungen (Art. 2 Abs. 3 Delegierte VO (EU) 2026/1022). Stand 26. Oktober 2026.
- Verordnung (EU) 2026/382 des Rates (EUR-Lex)
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/2152, Bearbeitungsgebühr (EUR-Lex)
- Europäische Kommission, Customs Guidance on the EUR 3 customs duty, Version 5.10.2026
- Die Post, EU Customs Reform 2026
Die Vorlage ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Beispielwerte sind als Beispiel markiert.